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Fragebogen an die evangelischen Pastoren aller deutschen Landesteile.
Es liefen zahlreiche und vielfach sehr ausführlich beantwortete
Fragebogen ein, die einen tiefen Einblick in die „Unkeuschheit auf
dem Lande" im Deutschen Reiche gewähren.
Wir haben im Deutschen Reiche kirchliche Gemeinden mit einem
sehr regen Kirchenbesuch, einer allgemeinen Beteiligung am Abend
mahl und einer strengen Kirchenzucht, in denen noch die sogenannte
„Hurenbank" als Einrichtung für gefallene Mädchen und Frauen
besteht, und dennoch ist in diesen Gemeinden die Keuschheit im
geschlechtlichen Verkehr „die Ausnahme", die Unkeuschheit aber „die
Regel". Im Bezirk Singen-Bentheim werden die jungen Mädchen,
„die sexuellen Umgang pflegen, härter als die jungen Männer be
urteilt, jedoch sieht man durchweg nichts Schlimmes darin, wenn
nur die Heirat folgt. Im anderen Falle hat das Mädchen, wie den
Schaden, so die größere Schande." Und in diesen Bezirken hat sich
noch die Kirchenbußd erhalten. Aus einer dieser reformierten Ge
meinden wird berichtet: „Das gefallene Mädchen muß, wenn es das
Kind taufen lassen will, Kirchenbuße vor versammelter Gemeinde
tun." Aber allen Kirchenstrafen zum Trotz setzt sich die ländliche
Gepflogenheit des außerehelichen Verkehrs unter den jungen Leuten
mit Elementarkraft durch.
Nur sehr, sehr vereinzelt finden sich Ansätze zur Prostitution
auf dem Lande. Im Braunschweigischen Gebiet wurde von einer
„Dorfhure" geredet. In einzelnen rein bäuerlichen Gemeinden
gibt es sogenannte Dorfhuren, die 3, 4, ja bis zu 7 uneheliche Kinder
geboren haben, „von denen keins legitimiert wurde, weil kein be
stimmter Vater nachgewiesen werden konnte". Im Königreich
Sachsen trat ein Fall von Dorfprostitution auf. Gerade diese Aus
nahmefälle beweisen aber, daß die Prostitution als typische Er
scheinung auf dem platten Lande nicht Wurzel gefaßt hat.
Eine nachhaltige Stärkung findet der voreheliche Verkehr nach
der erwähnten Enquete der protestantischen Pastoren durch die zum
Gewohnheitsrecht geworden „Sitte", die Braut vor der Hochzeit
zu prüfen. Bezeichnend für diese Sitte ist das bei der Unterhaltung
eines Pastors mit Hausvätern gefallene Wort: „Herr Pfarrer,
man kauft keine Pfennig-Pfeife, man probiert sie erst einmal, ge
schweige daß man heiratet, ohne probiert zu haben, ob das Mädchen
für das Bett ebenso tauglich ist wie für die Wirtschaft."
In dem Regierungsbezirk Lüneburg und Osnabrück stimmen
die Pastoren in ihren Referaten in dem einen Punkte ausschließlich
überein: der voreheliche Geschlechtsumgang ohne Heiratsabsicht ist
nicht gerade Brauch, wenn er gleich viel vorkommt, er ist indessen
von der Verlobung an fast ausnahmslos Sitte. „Nach altem
Sachsenbrauch," schreibt ein Referent aus dem Bezirk Hoya-Diepholz,
„gilt derselbe nach der Verlobung nicht als unsittlich."
In den hessischen Provinzen Starkenburg, Oberhessen, Rhein-
hessen hat sich der voreheliche Beischlaf als Regel herausgebildet.