Full text : Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung

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Fragebogen  an  die  evangelischen  Pastoren  aller  deutschen  Landesteile.
Es  liefen  zahlreiche  und  vielfach  sehr  ausführlich  beantwortete
Fragebogen  ein,  die  einen  tiefen  Einblick  in  die  „Unkeuschheit  auf
dem  Lande"  im  Deutschen  Reiche  gewähren.
Wir  haben  im  Deutschen  Reiche  kirchliche  Gemeinden  mit  einem
sehr  regen  Kirchenbesuch,  einer  allgemeinen  Beteiligung  am  Abendmahl ­
  und  einer  strengen  Kirchenzucht,  in  denen  noch  die  sogenannte
„Hurenbank"  als  Einrichtung  für  gefallene  Mädchen  und  Frauen
besteht,  und  dennoch  ist  in  diesen  Gemeinden  die  Keuschheit  im
geschlechtlichen  Verkehr  „die  Ausnahme",  die  Unkeuschheit  aber  „die
Regel".  Im  Bezirk  Singen-Bentheim  werden  die  jungen  Mädchen,
„die  sexuellen  Umgang  pflegen,  härter  als  die  jungen  Männer  beurteilt, ­
  jedoch  sieht  man  durchweg  nichts  Schlimmes  darin,  wenn
nur  die  Heirat  folgt.  Im  anderen  Falle  hat  das  Mädchen,  wie  den
Schaden,  so  die  größere  Schande."  Und  in  diesen  Bezirken  hat  sich
noch  die  Kirchenbußd  erhalten.  Aus  einer  dieser  reformierten  Gemeinden ­
  wird  berichtet:  „Das  gefallene  Mädchen  muß,  wenn  es  das
Kind  taufen  lassen  will,  Kirchenbuße  vor  versammelter  Gemeinde
tun."  Aber  allen  Kirchenstrafen  zum  Trotz  setzt  sich  die  ländliche
Gepflogenheit  des  außerehelichen  Verkehrs  unter  den  jungen  Leuten
mit  Elementarkraft  durch.
Nur  sehr,  sehr  vereinzelt  finden  sich  Ansätze  zur  Prostitution
auf  dem  Lande.  Im  Braunschweigischen  Gebiet  wurde  von  einer
„Dorfhure"  geredet.  In  einzelnen  rein  bäuerlichen  Gemeinden
gibt  es  sogenannte  Dorfhuren,  die  3,  4,  ja  bis  zu  7  uneheliche  Kinder
geboren  haben,  „von  denen  keins  legitimiert  wurde,  weil  kein  bestimmter ­
  Vater  nachgewiesen  werden  konnte".  Im  Königreich
Sachsen  trat  ein  Fall  von  Dorfprostitution  auf.  Gerade  diese  Ausnahmefälle ­
  beweisen  aber,  daß  die  Prostitution  als  typische  Erscheinung ­
  auf  dem  platten  Lande  nicht  Wurzel  gefaßt  hat.
Eine  nachhaltige  Stärkung  findet  der  voreheliche  Verkehr  nach
der  erwähnten  Enquete  der  protestantischen  Pastoren  durch  die  zum
Gewohnheitsrecht  geworden  „Sitte",  die  Braut  vor  der  Hochzeit
zu  prüfen.  Bezeichnend  für  diese  Sitte  ist  das  bei  der  Unterhaltung
eines  Pastors  mit  Hausvätern  gefallene  Wort:  „Herr  Pfarrer,
man  kauft  keine  Pfennig-Pfeife,  man  probiert  sie  erst  einmal,  geschweige ­
  daß  man  heiratet,  ohne  probiert  zu  haben,  ob  das  Mädchen
für  das  Bett  ebenso  tauglich  ist  wie  für  die  Wirtschaft."
In  dem  Regierungsbezirk  Lüneburg  und  Osnabrück  stimmen
die  Pastoren  in  ihren  Referaten  in  dem  einen  Punkte  ausschließlich
überein:  der  voreheliche  Geschlechtsumgang  ohne  Heiratsabsicht  ist
nicht  gerade  Brauch,  wenn  er  gleich  viel  vorkommt,  er  ist  indessen
von  der  Verlobung  an  fast  ausnahmslos  Sitte.  „Nach  altem
Sachsenbrauch,"  schreibt  ein  Referent  aus  dem  Bezirk  Hoya-Diepholz,
„gilt  derselbe  nach  der  Verlobung  nicht  als  unsittlich."
In  den  hessischen  Provinzen  Starkenburg,  Oberhessen,  Rheinhessen
  hat  sich  der  voreheliche  Beischlaf  als  Regel  herausgebildet.
            
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