Full text : Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung

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20.  N.  N.  18  Jahre  alt.  Wegen  Diebstahl  im  Gefängnis
gewesen.  Vater  ist  tot.
21.  N.  R.  17  Jahre  alt.  Wegen  Diebstahl  im  Gefängnis
gewesen  utid  auch  in  Gefahr  gewesen,  sittlich  zu  verkommen.
Vater  tot.
22.  N.  N.  15  Jahre  alt.  Hat  gestohlen.  Vater  ist  Arbeiter.
28.  N.  N.  18  Jahre  alt.  Hat  gestohlen.  Vater  ist  Steinbrecher. ­

24.  N.  N.  20  Jahre  alt.  Unehelich,  psychopatisch  minderwertig
und  auf  ihre  Weise  schlecht  und  durchtrieben.
25.  N.  N.  18  Jahre  alt.  Unehelich.  Mutter  übel  beleumundet.
Das  Mädchen  sittlich  verkommen,  verlogen  und  arbeitsscheu.
26.  N.  N.  18  Jahre  alt.  Diebin.  Eltern  wohl  ordentliche
Leute,  aber  ohne  Einfluß  auf  das  Mädchen  gewesen.
27.  N.  N.  15  Jahre  alt.  Stand  in  Gefahr,  sittlich  zu  verwahrlosen. ­
  Vater  Gefängnisstrafe  verbüßt,  von  feiner  Frau  geschieden. ­

28.  N.  R.  17  Jahre  alt.  Leichtsinnig  und  sittlich  gefährdet.
Hat  sich  schon  mehrere  Male  tätlich  an  ihrer  Stiefmutter  vergriffen.
Die  Eltern  sind  ordentliche  Leute,  aber  ohne  Einfluß  auf  das
Mädchen.  Vater  hat  den  Antrag  auf  Fürsorge  selbst  gestellt.
28.  N.  N.  18  Jahre  alt.  Uneheliches  Kind.  Stand  in  Gefahr,
sittlich  zu  verwahrlosen.  Mutter  ist  tot.
30/  N.  N.  15  Jahre  alt.  Hat  gestohlen.  Ist  trotzig  und  verlogen. ­
  Die  Eltern  waren  ohne  Einfluß  auf  das  Mädchen.
31.  N.  N.  20  Jähre  alt.  Wegen  Diebstahl  Gefängnisstrafe
verbüßt,  ebenfalls  wegen  Urkundenfälschung,  und  auch  sittlich  gefährdet. ­
  Eltern  sind  ordentliche  Leute.
32.  N.  N.,  16  Jahre  alt.  Uneheliches  Kind,  frech,  verlogen  und
faul.  Längere'  Jahre  im  Armenhause  gewesen.
83.  N.  N.  18  Jahre  alt.  Wegen  Diebstahl  im  Gefängnis
gewesen.  Eltern  ohne  Einfluß  auf  das  Mädchen.
84.  N.  N.  16  Jahre  alt.  Hat  gestohlen.  Eltern  ordentliche
Leute.
85.  N.  N.  15  Jahre  alt.  Unsauber  und  unordentlich.  Der
Vater  wegen  Körperverletzung  und  Widerstand  gegen  die  Staatsgewalt ­
  bestraft  worden.
•  36.  N.  N.  19  Jahre  alt.  Stand  in  Gefahr,  sittlich  zu  verkommen. ­
  Vater  ist  tot.  Mutter  ohne  Einfluß  auf  das  Kind.
37.  N.  N.  15  Jahre  alt.  Gebettelt  und  gestohlen,  von  den
Eltern  dazu  angehalten.
38.  N.  N.  17  Jahre  alt.  Ist  in  Fürsorge  gekommen,  um  sie
dem  schlechten  Einfluß  der  Mutter  zu  entreißen.
89.  N.  N.  16  Jahre  alt.  Frech  und  jähzornig,  ungehorsam
und  verlogen.
In  diesen  Aufzeichnungen  eines  Geistlichen  lesen  wir  immer
und  immer  wieder  die  Worte:  Vater  tot,  Mutter  tot,  Vater  dem
            
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