Full text: Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

37 
'Eigentums zu niedrig einschätze, müßte die Bestimmung getroffen werden 
daß die Gemeinde, wenn sie den Boden für kommunale Bedürfnisse 
braucht, das Recht hat, ihn zu dem geschätzten Werte zu erwerben. 
Schätzt der Grundbesitzer zu hoch, so droht die hohe Steuer, schätzt er 
zu niedrig, so droht eventuell die Abfindung durch die Stadt"?) Das 
Gesetz gestattet aber die Einführung einer solchen Steuernormierung nicht. 
eo) tvertzuwachssteuer. 
Wird diese Steuer auch aus praktischen Gründen mit dem Eintritt 
des Besitzwechsels, wie die Umsatzsteuer erhoben, so ist die Berechtigung 
dieser (progressiv ausgestalteten bedingten Umsatz-) Steuer doch weitaus 
größer. Die Umsatzsteuer ist eine rohfiskalische, rein formell gestaltete 
Verkehrssteuer, die sich nur wegen ihrer verhältnismäßig einfachen Hand 
habung einer finanziellen Beliebtheit erfreut, obwohl sie wegen ihrer 
Differenzieruugsunfähigkeit, ihres groben unorganischen Charakters bei 
einer allgemeinen Bodenwertdepression ungerecht wirken muß. Diese 
Unbilligkeiten fehlen der Wertznwachssteuer vollkommen * 2 ), da sie die 
Leistungsfähigkeit des Besteuerten in vollem Maße berücksichtigt. Ist 
die Umsatzsteuer ohne Frage leicht abwälzbar, wie ans vielen Kaufver 
trägen erhellt, so ist die Möglichkeit der Abwälzbarkeit bei der Zuwachs- 
steuer schwerer festzustellen, sie wird von bodcnreformerischer Seite sogar 
auf das entschiedenste verneint. Die Überwälzung oder Eigeutragnng 
der Steuer kann von Fall zu Fall auf eine Machtsrage hinauslaufen, 
eine Ansicht, der auch ich, was die formelle Seite anbetrifft, auf Grund 
eingesehener Verträge zuneige. Doch wird die ,.Machtfrage" eine Ab 
wälzung meist nicht gestatten, da ohne Zivang niemand über den zurzeit 
geltenden Preis zu zahlen gewillt ist, die formelle Überwälzung der 
Wertzuwachssteuer demnach den Preis des Grundstücks um die Zuwachs 
besteuerung sinken lassen muß. Sollte aber jemandt tatsächlich gezwungen 
werden können, die Zuwachssteuer beim Kauf mitzutragen, so hätte dieser 
Käufer ebensogeru einen höheren Kaufpreis gezahlt. 
Die von Gegnern der Steuer aufgestellte Forderung, daß die Ge 
meinde in Konsequenz ihrer Anschauung, der Grundwertzuwachß werde 
durch die Gesamtheit gebildet, bei sinkenden Preisen an die Grundbesitzer 
auch die Prozente ihres Verlustes herauszahlen müßte, kann ich mit 
der gesamten wissenschaftlichen Presse zurückweisen. Adolf Wagner er 
kennt zwar die Theorie der Forderung als berechtigt an, kommt aber 
für die Praxis zu einem ablehnenden Ergebnis. Treffend inbezug auf 
') Damaschke, Aufgaben S. 127. 
2 ) In diesem Zusammenhang handelt es sich naturgemäß nur um eine Grund 
wertzuwachssteuer.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.