Full text: Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

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Antrag die Gemeinde zur Reinigung auf Kosten der Grundbesitzer. 
Von der Verpflichtung der Anlieger zur eigentlichen Straßenreinigung, 
nahm die Gemeinde deshalb Abstand, weil sie der Ansicht war, daß. 
eine geregelte Straßenreiuigung auf die Dauer doch nur von der Ge 
meinde gewährleistet werden kann; ferner leitete sie der Gesichtspunkt,, 
daß die Sauberkeit der Straßen nicht nur den Hausbesitzern, sondern 
der Gesamtheit zugute kommt, diese also auch die Kosten aufzu 
bringen habe. 
Durch dieses Ortsstatut werden der Gemeinde für die Straßen 
reinigung vou Jahr zu Jahr größere Opfer auferlegt werden, doch sind 
die Aufwendungen bisher unbedeutend gewesen. 
Die Etats bis 1901 weisen keine Beträge aus, erst die Rechnungen 
von 1902 ab zeigen folgende Ausgaben: 
Jahr 
Ausgaben in «F 
Quelle 
1902 
138,67 
Rechnung 
1903 
328,38 
„ 
1901 
215,75 
„ 
1905 
216,85 
1906 
30,65 
1907 
420,08 
„ 
1908 
184,02 
1909 
303,— 
1910 
1099,53 
1911 
623,18 
„ 
Trotz größter Unregelmäßigkeit der Höhe der Aufwendungen, die 
sich nach. den Witterungsverhältnissen des Jahres richteten, läßt sich 
eine Steigerung in den letzten Jahren nicht verkennen. Die Zahlen 
des Jahres 1910 erklären sich aus der Anschaffung zweier Schneepfliige 
und den Kosten, die mit einem strengen Winter mit starkem Schneefall 
verbunden sind. 
In ähnlicher Entwicklung befindet sich das Abfuhrwesen; während 
sich bei den ländlichen Verhältnissen des alten Dorfes Mißstände irgend 
welcher Art nicht herausgestellt hatten, traten diese nach Gründung der 
Kolonie Fichtenau auf. Bald wurden Klagen laut, daß manche Bau 
stellen als Abladeplätze für Bauschutt, Müll und andere Abfälle benutzt 
wurden, ohne daß man diese Rückstände vorschriftsmäßig eingrub. Da 
wegen Größe des Bezirks die Polizei nur niangelhaft wirken kann, 
Anzeigen auch immer nicht streng genug geahndet wurden, bildete sich 
ein großer Übelstand heraus. 
Als daun mit Zunahme der Bebauung mit Recht geltend gemacht 
wurde, daß es vor allem Pflicht der Gemeinde sei, für einen Müll 
abladeplatz zu sorgen, bestimmte man als solchen die Aaskute. Von 
hier wurde die Müllablage später nach dem Schulzendienstland, das
	        
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