Full text: Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

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fassung von der Schule als einer Staatsanstalt gab man den öffent 
lichen Lehrern die Rechte und Pflichten der Staatsdiener, wie in der 
Verfaffungsurkunde des preußischen Staates ausdrücklich betont ist. 
Doch wurde bereits nach dem Allgemeinen Landrecht die Schullast den 
sog. Hausvätern jedes Ortes übertragen, ohne Unterschied, ob sie Kinder 
hatten oder nicht und ohne Unterschied des Glaubensbekenntnisses. 
Bis zum Ende des 18. Jahrhunderts waren die Lehrer meist aus 
anderen Berufen hervorgegangen und, wie die Aufzeichnungen seit der 
Zeit des 30 jährigen Krieges zeigen, hauptsächlich von Leinwebern und 
Schneidern gestellt worden. Sie hatten neben Erteilung des Unterrichts 
den Küsterdienst im eigenen Orte und in den zur Parochie gehörenden 
Dörfern Münchehofe und Schöneiche zu versorgen. Erst im Jahre 
1813 wurde die Münchehofer Küsterei und anscheinend 1818 die Schön 
eicher durch die Bildung einer eigenen Küsterstelle von der Kleinschöue- 
becker getrennt. 
Führte die Ausübung des Unterrichts an einer Schule durch einen 
einzigen Lehrer an sich schon zu Mißlichkeiten, weil bei jeder Ver 
hinderung des Lehrers der Unterricht ausfallen mußte, so trat der 
Mangel noch bei weitem mehr in die Erscheinung bei eintretender Vakanz. 
Da in solchem Falle der Unterricht unmöglich monatelang ausgesetzt 
werden konnte, mußte für Vertretung durch die Lehrer der benachbarten 
Gemeinden gesorgt werden. Die Vertretung fand ungefähr in der Weise 
statt, daß nur an 4 Tagen unterrichtet wurde; die Lehrkräfte wurden 
dadurch gewonnen, daß die Lehrer aus dem benachbarten Schöneiche 
und Münchehofe einen Tag in der Woche unterrichten mußten, während 
von 4 entfernter liegenden Dörfern au einem Tag jeder zweiten Woche 
die Vertretung zu übernehmen war. Eine derartige Erteilung des 
Unterrichts hatte zuletzt im Jahre 1881 stattfinden müssen. 
Da der Lehrer den niederen Kirchendienst als Küster verrichten 
mußte und zugleich Organist war, setzte sich das Einkommen aus diesen 
Dienstzweigen und der Besoldung für den Unterricht zusammen. Eine 
scharfe Trennung zwischen beiden Ämtern fand nicht statt, vielmehr war 
stets nur von der Lehrer- und Küsterstelle als eines geschlossenen Ganzen 
die Rede. 
Das Einkommen der Lehrerstelle bestand neben freier Wohnung 
und dem Schulgeld hauptsächlich in Naturalien wie Roggen, Eiern 
und anderen Gerechtsamen, wozu für den Winter freie Feuerung 
geliefert wurde. Die Holzlieferuug löste die Regierung später mit 
einer Rente von 164.72 Mark ab. Im Jahre 1877 wurde das Ein 
kommen neu geregelt und bestand außer freier Wohnung und Feuerung 
aus:
	        
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