Full text : Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

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fassung  von  der  Schule  als  einer  Staatsanstalt  gab  man  den  öffentlichen ­
  Lehrern  die  Rechte  und  Pflichten  der  Staatsdiener,  wie  in  der
Verfaffungsurkunde  des  preußischen  Staates  ausdrücklich  betont  ist.
Doch  wurde  bereits  nach  dem  Allgemeinen  Landrecht  die  Schullast  den
sog.  Hausvätern  jedes  Ortes  übertragen,  ohne  Unterschied,  ob  sie  Kinder
hatten  oder  nicht  und  ohne  Unterschied  des  Glaubensbekenntnisses.
Bis  zum  Ende  des  18.  Jahrhunderts  waren  die  Lehrer  meist  aus
anderen  Berufen  hervorgegangen  und,  wie  die  Aufzeichnungen  seit  der
Zeit  des  30  jährigen  Krieges  zeigen,  hauptsächlich  von  Leinwebern  und
Schneidern  gestellt  worden.  Sie  hatten  neben  Erteilung  des  Unterrichts
den  Küsterdienst  im  eigenen  Orte  und  in  den  zur  Parochie  gehörenden
Dörfern  Münchehofe  und  Schöneiche  zu  versorgen.  Erst  im  Jahre
1813  wurde  die  Münchehofer  Küsterei  und  anscheinend  1818  die  Schöneicher ­
  durch  die  Bildung  einer  eigenen  Küsterstelle  von  der  Kleinschöuebecker
  getrennt.
Führte  die  Ausübung  des  Unterrichts  an  einer  Schule  durch  einen
einzigen  Lehrer  an  sich  schon  zu  Mißlichkeiten,  weil  bei  jeder  Verhinderung ­
  des  Lehrers  der  Unterricht  ausfallen  mußte,  so  trat  der
Mangel  noch  bei  weitem  mehr  in  die  Erscheinung  bei  eintretender  Vakanz.
Da  in  solchem  Falle  der  Unterricht  unmöglich  monatelang  ausgesetzt
werden  konnte,  mußte  für  Vertretung  durch  die  Lehrer  der  benachbarten
Gemeinden  gesorgt  werden.  Die  Vertretung  fand  ungefähr  in  der  Weise
statt,  daß  nur  an  4  Tagen  unterrichtet  wurde;  die  Lehrkräfte  wurden
dadurch  gewonnen,  daß  die  Lehrer  aus  dem  benachbarten  Schöneiche
und  Münchehofe  einen  Tag  in  der  Woche  unterrichten  mußten,  während
von  4  entfernter  liegenden  Dörfern  au  einem  Tag  jeder  zweiten  Woche
die  Vertretung  zu  übernehmen  war.  Eine  derartige  Erteilung  des
Unterrichts  hatte  zuletzt  im  Jahre  1881  stattfinden  müssen.
Da  der  Lehrer  den  niederen  Kirchendienst  als  Küster  verrichten
mußte  und  zugleich  Organist  war,  setzte  sich  das  Einkommen  aus  diesen
Dienstzweigen  und  der  Besoldung  für  den  Unterricht  zusammen.  Eine
scharfe  Trennung  zwischen  beiden  Ämtern  fand  nicht  statt,  vielmehr  war
stets  nur  von  der  Lehrer-  und  Küsterstelle  als  eines  geschlossenen  Ganzen
die  Rede.
Das  Einkommen  der  Lehrerstelle  bestand  neben  freier  Wohnung
und  dem  Schulgeld  hauptsächlich  in  Naturalien  wie  Roggen,  Eiern
und  anderen  Gerechtsamen,  wozu  für  den  Winter  freie  Feuerung
geliefert  wurde.  Die  Holzlieferuug  löste  die  Regierung  später  mit
einer  Rente  von  164.72  Mark  ab.  Im  Jahre  1877  wurde  das  Einkommen ­
  neu  geregelt  und  bestand  außer  freier  Wohnung  und  Feuerung
aus:
            
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