bänden monatweise bestimmte Mengen zugeteilt wenden, die dann
von seiten der Kommunalverbände planmäßig der dersorgungs-
berechtigten Bevölkerung zuzuführen sind.
Die Festlegung des O b e r v e r t e i l u n g s s ch l ü s s e l s
stieß auf erhebliche Schwierigkeiten, da bei Beschaffung der er
forderlichen Verteilungsmengen große Widerstände zu überwin
den waren und die Ausarbeitung der Verteilungsgrundsätze sowie
deren Durchrechnung sehr erhebliche Arbeit verursachten. Wurde
doch zum ersten Mal seitens einer Reichszentralbehörde der Ver
such gemacht, von der Hauptstelle aus im Benehmen mit dem
Bundesratsausschuß für Handel und Gewerbe und dem Reichs
tagsbeirat für Volksernährung einheitliche Vertei
lungsgrundsätze für das ganze Reich aufzu
stellen. Die Oberverteilung der Nährmittel erfolgt auf
die Bundesstaaten und zwar auf der Grundlage, daß die
Kommunalverbände nach ihren größeren oder geringeren Ver
sorgungsbedürfnissen in fünf Belieferungsgruppen eingereiht
wurden. Die Einreihung der Verbände erfolgte nach dem Grade
ihrer Ernährungsschwierigkeiten, und diese wurden sowohl an der
Zahl der Selbstversorger ihrer Gebiete wie an ihrer Lage in dicht
bevölkerten industriellen Bezirken oder in ernährungstechnisch
leichter zu versorgenden Gebieten gemessen.
Dabei war man sich darüber klar,*) daß eine einwand
freie Verteilung durch die Neichshauptbehörde nicht bis zu den
einzelnen Kommunalverbänden hinunter möglich war und es des
halb den L a n d e s v e r t e i l u n g s st e I l e u überlassen bleiben
mußte, ihrerseits auf Grund näherer Kenntnis der tatsächlichen Ver
hältnisse Verschiebungen in der Bewertung der Kom-munalverbände
und ihrer vergleichsweisen Einschätzung für die Versorgung vor
zunehmen. Von seiten des Präsidenten des Kriegsernährungs
amts wurde entscheidender Wert lediglich darauf gelegt, daß die-
*) Das Folgende in enger Anlehnung an die Vorträge des Referen
ten des Kriegsernährungsamts und späteren Vorsitzenden der Reichs
verteilungsstelle, Regierungsrat Or. Junget, in den grundlegenden
Verhandlungen im Vorstande des Kriegsernährungsamts, im Bundes
ratsausschutz für Handel und Gewerbe und im Reichstagsbeirat für
Volksernährung sowie in einigen Versammlungen von Arbeiten
verixeterg.