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wurden die angeführten Waren in die Verteilung einbezogen.
So hatten sich zunächst beispielsweise erhebliche Schwierigkeiten
bei der Verteilung von Kindernährmitteln ergeben.
In anderen Fällen, wie bei K e k s u n d Zwieback, stand
von vornherein fest, daß im Falle einer allgemeinen Regelung
der Nntcrverteilnng auf den Kopf des einzelnen Verbrauchers
außerordentlich kleine Mengen entfallen würden. So lag es nahe,
diese Lebensmittel vorzugsweise für diejenigen Bezirke vorzubehalten,
in denen die Ernährungsschwierigkeiten besonders
stark waren, und darüber hinaus sie nur noch für bestimmte Ernährnngszwecke
(Kinder- und Krankenernährung) zuzuweisen.
Sobald die Schaffung der neuen Organisation endgültig feststand,
ersuchte der Präsident des Kriegsernährungsamts die
Reichsgetreidestelle und die sonstigen zentralen Reichsstellen, die
ihnen Nachgeordneten Verteilungszentralen anzuweisen, vom Dezember
1916 ab die durch ihnen angegliederte Vereinigungen hergestellten
Erzeugnisse nur noch n a ch d e n A n w e i s u n g e n der
R e i ch s v e r t e i l u n g s st e 11 e für Nährmittel und
Eier z u r Verteilung z u b r i n g e n. Gleichzeitig wurde
die Neichsverteilungsstelle beauftragt, die möglichste Förderung
der H e r st e l l u n g von S u p P e n f a b r i k a t e n zu
betreiben und auch diese nach einheitlichen Grundsätzen zur Verteilung
zu bringen.
Die Verteilung sämtlicher Nährmittel sollte von der
Reichsverteilungsstelle auf die Bundesstaaten nach einem vom
Präsidenten des Kriegsernährungsamts festgestellten Verteilungsschlüssel
vorgenonnnen werden. Um die Überweisung der auf
die einzelnen Bundesstaaten entfallenden Mengen zu erleichtern,
sollten die bundesstaatlichen Zentralbehörden für jeden Bundesstaat,
für mehrere Bundesstaaten gemeinsam oder für jede
Provinz eine Landes- oder P r o v i n z i a l st e I l e
bezeichnen, welche für die Verteilung der Waren innerhalb
ihres Gebiets Sorge zu tragen hatte und mit der sich die
Neichsverteilungsstelle wegen der Überweisung der anteilmäßigen
Menge ins Benehmen setzen konnte. Dabei wurde vom Präsidenten
des Kriegsernährungsaints in Aussicht gestellt, die geschäftliche Abwicklung
und die Art, wie die Landesverteilungsstellen die ihnen
überwiesenen Mengen unterverteilen, ihrem Ermessen zu über-