Full text : Die Nährmittelverteilung im Kriege

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wurden  die  angeführten  Waren  in  die  Verteilung  einbezogen.
So  hatten  sich  zunächst  beispielsweise  erhebliche  Schwierigkeiten ­
  bei  der  Verteilung  von  Kindernährmitteln  ergeben. ­
  In  anderen  Fällen,  wie  bei  K  e  k  s  u  n  d  Zwieback,  stand
von  vornherein  fest,  daß  im  Falle  einer  allgemeinen  Regelung
der  Nntcrverteilnng  auf  den  Kopf  des  einzelnen  Verbrauchers
außerordentlich  kleine  Mengen  entfallen  würden.  So  lag  es  nahe,
diese  Lebensmittel  vorzugsweise  für  diejenigen  Bezirke  vorzubehalten, ­
  in  denen  die  Ernährungsschwierigkeiten  besonders
stark  waren,  und  darüber  hinaus  sie  nur  noch  für  bestimmte  Ernährnngszwecke
  (Kinder-  und  Krankenernährung)  zuzuweisen.
Sobald  die  Schaffung  der  neuen  Organisation  endgültig  feststand,
  ersuchte  der  Präsident  des  Kriegsernährungsamts  die
Reichsgetreidestelle  und  die  sonstigen  zentralen  Reichsstellen,  die
ihnen  Nachgeordneten  Verteilungszentralen  anzuweisen,  vom  Dezember ­
  1916  ab  die  durch  ihnen  angegliederte  Vereinigungen  hergestellten ­
  Erzeugnisse  nur  noch  n  a  ch  d  e  n  A  n  w  e  i  s  u  n  g  e  n  der
R  e  i  ch  s  v  e  r  t  e  i  l  u  n  g  s  st  e  11  e  für  Nährmittel  und
Eier  z  u  r  Verteilung  z  u  b  r  i  n  g  e  n.  Gleichzeitig  wurde
die  Neichsverteilungsstelle  beauftragt,  die  möglichste  Förderung ­
  der  H  e  r  st  e  l  l  u  n  g  von  S  u  p  P  e  n  f  a  b  r  i  k  a  t  e  n  zu
betreiben  und  auch  diese  nach  einheitlichen  Grundsätzen  zur  Verteilung ­
  zu  bringen.
Die  Verteilung  sämtlicher  Nährmittel  sollte  von  der
Reichsverteilungsstelle  auf  die  Bundesstaaten  nach  einem  vom
Präsidenten  des  Kriegsernährungsamts  festgestellten  Verteilungsschlüssel ­
  vorgenonnnen  werden.  Um  die  Überweisung  der  auf
die  einzelnen  Bundesstaaten  entfallenden  Mengen  zu  erleichtern,
sollten  die  bundesstaatlichen  Zentralbehörden  für  jeden  Bundesstaat, ­
  für  mehrere  Bundesstaaten  gemeinsam  oder  für  jede
Provinz  eine  Landes-  oder  P  r  o  v  i  n  z  i  a  l  st  e  I  l  e
bezeichnen,  welche  für  die  Verteilung  der  Waren  innerhalb ­
  ihres  Gebiets  Sorge  zu  tragen  hatte  und  mit  der  sich  die
Neichsverteilungsstelle  wegen  der  Überweisung  der  anteilmäßigen
Menge  ins  Benehmen  setzen  konnte.  Dabei  wurde  vom  Präsidenten
des  Kriegsernährungsaints  in  Aussicht  gestellt,  die  geschäftliche  Abwicklung ­
  und  die  Art,  wie  die  Landesverteilungsstellen  die  ihnen
überwiesenen  Mengen  unterverteilen,  ihrem  Ermessen  zu  über-
            
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