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ienigett Kommunalverbände, deren Lage er als besonders schwierig
ansieht, d. h. die in die erste und zweite Beüeserungsklasse ein
gereihten, nicht zugunsten der übrigen, insbesondere der ländlichen
Kommunalverbände, gekürzt werden sollten. Diese Einschränkung
war begründet sowohl in der sachlichen und politischen Verant
wortung -des Präsidenten des Kriegsernährungsamts für die Auf
rechterhaltung einer ordnungsgemäßen Ernährung gerade dieser
Gebiete, als auch in dem Umstande, daß eine große Zahl der Kom
munalverbände aller Bundesstaaten auf niedrigere Kopfmengen
gesetzt werden mußten, um den in die erste und zweite Beliefe
rungsgruppe eingereihten höhere Kopfmengen gewähren zu können.
Die Gruppierung der Kommunalverbände durch das Reich
mußte sich, wenn keine Willkür Platz greifen wollte, an st a -
tistische Unterlagen anschließen. Gegeben war in dieser
Hinsicht als Grundlage für die Versorgungsbedürfnisse in: Sinne
der geschilderten Grundsätze einmal das Verhältnis von Getreide-
selbstversorgern und Brotversorgungsberechtigten innerhalb der
einzelnen Kommunalverbände und — in Ermangelung einer
neueren Grundlage — die Berufszählung vom Jahre 1907. Diese
konnte jedoch angesichts der außerordentlichen Verschiebungen, die
durch den Krieg hervorgerufen worden-sind, nur mit größter Vor
sicht herangezogen werden. Ganz außer acht gelassen werden
konnte sie jedoch auch nicht, da sie allein einen zahlenmäßigen An
halt für die besondere Lage der dichtbevölkerten industriellen Ge
biete des Reiches gibt.
Die O b e r v e r t e i l u n g erfolgte nach Bundesstaaten und
größeren Verwaltungsbezirken und unterschied je nach dem Grade der
industriellen Entwicklung d r e i Z o n e m Für die U nt e r v e r t e i-
l u n g auf die Kommunalverbände (große Städte, Kreise und ent
sprechende Bezirke) wurden je nach dem größeren oder geringeren
Anteil der Getreideselbstversorger an der Gesamtbevölkerung
fünf große Gruppen unterschieden, und für jede wurde
eine entsprechende Normalverteilungsm-enge angesetzt. Jeder
Kommunalverband hängt danach einmal von der statistisch zu er
fassenden Schwierigkeit seiner eigenen Versorgung, zum anderen
aber auch davon ab, ob der größere Bezirk, in dessen Bereich er
gehört (Bundesstaat, Provinz, Regierungsbezirk), als leichter
oder schwerer zu versorgen abgeschätzt worden ist. Die eng hx-