Full text: Die Nährmittelverteilung im Kriege

richtet, an «der sich die führenden Firmen insbesondere der Suppen- 
Herstellungs-Jndustrie beteiligten. Gegenstand des gemeinnützig 
arbeitenden Unternehmens ist die Förderung der Herstellung und 
Verwertung von Nährmitteln, insbesondere von Suppenfabrikaten. 
Das Stammkapital, das mit 25 v. H. einzuzahlen war, wurde auf 
120 000 Mark festgesetzt; der Mindestbetrag eines Geschäftsanteils 
beträgt 4000 Mark. Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Oktober bis 
zum 30. September. Die Veräußerung und Abtretung sowie die 
Teilung von Geschäftsanteilen darf nur mit Genehmigung des 
Vorsitzenden der Reichsverteilungsstelle für Nährmittel und Eier 
erfolgen. 
Organe der Gesellschaft sind: 
1. der Geschäftsführer, 
2. der Aufsichtsrat, 
3. die Gesellschafter-Versammlung. 
Der Geschäftsführer oder .dessen Stellvertreter vertritt die 
Gesellschaft nach außen. Derselbe ist an eine Dienstanweisung des 
Aufsichtsrats gebunden. Die Ernennung und Abberufung des 
Geschäftsführers, seines Stellvertreters und der Kontrollbeamten, 
sowie die Regelung ihrer Bezüge erfolgt durch den Vorsitzenden 
der Reichsverteilungsstelle. 
Der Aufsichtsrat besteht aus höchstens sieben Mitgliedern. Der 
Vorsitzende der Reichsverteilungsstelle für Nährmittel und Eier 
ist Mitglied des Aufsichtsrats. Ein weiteres Mitglied beruft der 
Staatssekretär des Reichsschatzamts. Dieses Mitglied bekleidet fein 
Amt solange, bis seine Berufung von dem Staatssekretär des 
Neichsschatzamts widerrufen wird. Die übrigen Mitglieder werden 
von den Gesellschaftern gewählt. Beschlüsse des Aufsichtsrats 
dürfen nicht ausgeführt werden, wenn der Vorsitzende der Neichs- 
verteilungsstelle für Nährmittel und Eier oder, soweit es sich um 
Maßnahmen von erheblicher finanzieller Tragweite handelt, das 
vom Staatssekretär des Reichsschatzamts berufene Aufsichtsrats 
mitglied ihnen widerspricht. 
Die Gesellschafterversammlung wird auf Anweisung des Vor 
sitzenden des Aufsichtsrats von dem Geschäftsführer oder dessen 
Stellvertreter einberufen. Die ordentliche Gesellschaftervcrsamm- 
lung findet alljährlich in der ersten Hälfte des Geschäftsjahres
	        
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