Die Ausgestaltu n gÄer SK eisemarke im einzelnen
bietet mancherlei Schwierigkeiten. Soll sie den an sie gestellten
Anforderungen entsprechen, so müssen folgende Voraussetzungen
erfüllt sein:
1. die Speisemarke muß leicht beschaffbar sein;
2. sie muß in den Wirtschaften usw. allgemein einlös
bar sein;
3. sie muß möglichst lange Umlaufszeit haben;
4. sie muß bei der Verwendung im Speisehause sowohl fin
den Gast als auch für den Wirt möglichst einfache Rech-
nungsgrundlagen darstellen;
5. sie muß dem Betriebssichrer des Speisehauses als Grund
lage für die Lebensmittelzuweisung dienen.
Die Anforderungen, die an die Speisemarke gestellt werden
müssen, lassen sich teilweise leicht erfüllen. Die Frage der Be
schaffung von Speisemarken hängt in weitem Umfange mit der ört
lichen Organisation der Lebensmittelkarten-Ausgabe überhaupt zu
sammen. Am zweckmäßigsten werden die Speisemarken wohl durch
die gleichen Stellen verabfolgt werden, durch deren Vermittlung
die Lebensmittelkarten sonst an die Bevölkerung gelangen.
Es ist aber auch möglich, die Lebensmittelkarten beispielsweise
in den Speisehäusern umtauschen zu lassen; nur ist in diesem
Falle die Gefahr des Mißbrauches nicht von der Hand zu weisen.
Ob Speisemarken bei den allgemeinen Abgabestellen oder bei den
Wirten eingetauscht werden können, oder ob beide Wege gewählt
werden sollen, das hängt teilweise auch mit der Lösung der Frage
zusammen, wie die Verrechnung der Speisemarken vorge
nommen ioird. Die in einem Kommunalverbande ausgegebenen
Speisemarken müssen selbstverständlich innerhalb des betreffenden
Kommunalverbandcs überall in Wirtschaften usw. eingelöst wer
den können. Gerade in der allgemeinen Einlösbarkeit der Speise
marken liegt ihr Wert. Besondere Schwierigkeiten werden sich
aber ergeben, wenn in einem Kommunalverbande ein starker
Fremdenverkehr oder zahlreiche Pendelarbeiter aus solchen Kom
munalverbänden vorhanden sind, in denen Speisemarken nicht zur
Einführung gelangt sind.