Full text : Die Nährmittelverteilung im Kriege

Die  Ausgestaltu  n  gÄer  SK  eisemarke  im  einzelnen
bietet  mancherlei  Schwierigkeiten.  Soll  sie  den  an  sie  gestellten
Anforderungen  entsprechen,  so  müssen  folgende  Voraussetzungen
erfüllt  sein:
1.  die  Speisemarke  muß  leicht  beschaffbar  sein;
2.  sie  muß  in  den  Wirtschaften  usw.  allgemein  einlösbar ­
  sein;
3.  sie  muß  möglichst  lange  Umlaufszeit  haben;
4.  sie  muß  bei  der  Verwendung  im  Speisehause  sowohl  finden ­
  Gast  als  auch  für  den  Wirt  möglichst  einfache  Rechnungsgrundlagen
  darstellen;
5.  sie  muß  dem  Betriebssichrer  des  Speisehauses  als  Grundlage ­
  für  die  Lebensmittelzuweisung  dienen.
Die  Anforderungen,  die  an  die  Speisemarke  gestellt  werden
müssen,  lassen  sich  teilweise  leicht  erfüllen.  Die  Frage  der  Beschaffung ­
  von  Speisemarken  hängt  in  weitem  Umfange  mit  der  örtlichen ­
  Organisation  der  Lebensmittelkarten-Ausgabe  überhaupt  zusammen. ­
  Am  zweckmäßigsten  werden  die  Speisemarken  wohl  durch
die  gleichen  Stellen  verabfolgt  werden,  durch  deren  Vermittlung
die  Lebensmittelkarten  sonst  an  die  Bevölkerung  gelangen.
Es  ist  aber  auch  möglich,  die  Lebensmittelkarten  beispielsweise
in  den  Speisehäusern  umtauschen  zu  lassen;  nur  ist  in  diesem
Falle  die  Gefahr  des  Mißbrauches  nicht  von  der  Hand  zu  weisen.
Ob  Speisemarken  bei  den  allgemeinen  Abgabestellen  oder  bei  den
Wirten  eingetauscht  werden  können,  oder  ob  beide  Wege  gewählt
werden  sollen,  das  hängt  teilweise  auch  mit  der  Lösung  der  Frage
zusammen,  wie  die  Verrechnung  der  Speisemarken  vorgenommen ­
  ioird.  Die  in  einem  Kommunalverbande  ausgegebenen
Speisemarken  müssen  selbstverständlich  innerhalb  des  betreffenden
Kommunalverbandcs  überall  in  Wirtschaften  usw.  eingelöst  werden ­
  können.  Gerade  in  der  allgemeinen  Einlösbarkeit  der  Speisemarken ­
  liegt  ihr  Wert.  Besondere  Schwierigkeiten  werden  sich
aber  ergeben,  wenn  in  einem  Kommunalverbande  ein  starker
Fremdenverkehr  oder  zahlreiche  Pendelarbeiter  aus  solchen  Kommunalverbänden ­
  vorhanden  sind,  in  denen  Speisemarken  nicht  zur
Einführung  gelangt  sind.
            
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