Die Ausgestaltu n gÄer SK eisemarke im einzelnen
bietet mancherlei Schwierigkeiten. Soll sie den an sie gestellten
Anforderungen entsprechen, so müssen folgende Voraussetzungen
erfüllt sein:
1. die Speisemarke muß leicht beschaffbar sein;
2. sie muß in den Wirtschaften usw. allgemein einlösbar
sein;
3. sie muß möglichst lange Umlaufszeit haben;
4. sie muß bei der Verwendung im Speisehause sowohl finden
Gast als auch für den Wirt möglichst einfache Rechnungsgrundlagen
darstellen;
5. sie muß dem Betriebssichrer des Speisehauses als Grundlage
für die Lebensmittelzuweisung dienen.
Die Anforderungen, die an die Speisemarke gestellt werden
müssen, lassen sich teilweise leicht erfüllen. Die Frage der Beschaffung
von Speisemarken hängt in weitem Umfange mit der örtlichen
Organisation der Lebensmittelkarten-Ausgabe überhaupt zusammen.
Am zweckmäßigsten werden die Speisemarken wohl durch
die gleichen Stellen verabfolgt werden, durch deren Vermittlung
die Lebensmittelkarten sonst an die Bevölkerung gelangen.
Es ist aber auch möglich, die Lebensmittelkarten beispielsweise
in den Speisehäusern umtauschen zu lassen; nur ist in diesem
Falle die Gefahr des Mißbrauches nicht von der Hand zu weisen.
Ob Speisemarken bei den allgemeinen Abgabestellen oder bei den
Wirten eingetauscht werden können, oder ob beide Wege gewählt
werden sollen, das hängt teilweise auch mit der Lösung der Frage
zusammen, wie die Verrechnung der Speisemarken vorgenommen
ioird. Die in einem Kommunalverbande ausgegebenen
Speisemarken müssen selbstverständlich innerhalb des betreffenden
Kommunalverbandcs überall in Wirtschaften usw. eingelöst werden
können. Gerade in der allgemeinen Einlösbarkeit der Speisemarken
liegt ihr Wert. Besondere Schwierigkeiten werden sich
aber ergeben, wenn in einem Kommunalverbande ein starker
Fremdenverkehr oder zahlreiche Pendelarbeiter aus solchen Kommunalverbänden
vorhanden sind, in denen Speisemarken nicht zur
Einführung gelangt sind.