Full text : Die Nährmittelverteilung im Kriege

W
müssen  bei  der  Verwendung  itn  Speisehause  sowohl  für  den  Gast
wie  auch  für  den  Wirt  eine  niöglichst  einfache  Rechnungsgrundlage ­
  darstellen.  Die  Versuche,  die  seither  unternommen  wurden,
um  zu  einer  derartigen  Rechnungsgrundlage  zu  gelangen,  sind
Versuche  geblieben.  Wenn  man  eine  allgemeine  Speisemarke
einführen  will,  so  müssen  logischerweise  die  Speisemarken
für  alle  diejenigen  Lebensmittel,  die  gegen  ihre  Abgabe  zu  beziehen ­
  sind,  Einlösungswert  haben.  Jede  Speisemarke  mutz  daher
mehrere  Speiseeinheiten  umfassen.  Das  Verhältnis  des  Werts
der  Speiseeinheiten  untereinander  festzusetzen  ist  Sache  des  ausgebenden
  KomMunalverbandes,  der  bei  der  Festsetzung  des  Wertverhältnisses ­
  dem  jeweiligen  Stande  der  Lebensmittelversorgung
am  besten  Rechnung  zu  tragen  vermag.
Ein  Kommunalverband  beispielsweise  erklärt  den  Wert  jeder
von  ihm  ausgegebenen  Speisemarke  gleich  10  Speiseeinheiten  und
setzt  die  Nennwertsgleichung  etwa  wie  folgt  fest:
1  Gramm  Fett  —  1  Einheit,
10  „  Nährmittel  —  1  Einheit,
50  „  Kartoffeln  (Rohgewicht)  —  1  Einheit,
10  „  Käse  —  1  Einheit.
Bei  einer  Mahlzeit  könnte  der  Gast  in  einem  Speisehause
beispielsweise  auf  Grund  einer  Speisemarke  eine  Mahlzeit  beziehen, ­
  bei  deren  Zubereitung  3  Gramm  Fett,  20  Gramm  Nährmittel, ­
  150  Gramm  Kartoffeln  und  20  Gramm  Käse  verwendet
wurden.  3  Gramm  Fett  —  3  Einheiten,  20  Gramm  Nährmittel  —
2  Einheiten,  150  Gramm  Kartoffeln  —  3  Einheiten  und  20  Gramm
Käse  —  2  Einheiten,  zusammen  10  Gramm  Speiseeinheiten  —
1  Speisemarke.
Der  Kommunalverband  gibt  jeweils  für  die  Versorgungsperiode ­
  bekannt,  wie  grotz  der  Wert  einer  Speisemarke  in  Speiseeinheiten ­
  ausgedrückt  ist.  Dadurch  wird  gleichzeitig  bestimmt,  wieviel ­
  allgemeine  Lebensmittelkarten  abgegeben  werden  müssen,  um
sich  Speisemarken  zu  verschaffen.  Um  bei  dem  gegebenen  Beispiel
zu  bleiben,  sind  demnach  abzugeben,  um  sich  30  Speisemarken  zu
verschaffen,  90  Gramm  Fettmarken,  600  Gramm  Nährmittelmarken, ­
  4500  Gramm  Kartoffelmarken,  600  Gramm  Käsemarken.
Bei  der  Wertfestsetzung  kann  somit  der  Kommunalverband  jeweils
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.