10. Die Lage im neuen Wirtschaftsjahre 1917/18,
Mit -dem Beginne -des Wirtschaftsjahres 1917/18 wurde es
notwendig, infolge der Erhöhung der Grundpreise für Brotgetreide
eine N e n r e g e l n n g d e r Preise für Nährmittel vorzunehmen.
Für Graupen, Grieß und .Hafernährmittel -bestanden
von seiten des Kriegsernährungsamts festgesetzte Höchstpreise, für
Teigwaren Vertragspreise. Diese Preisfestsetzung hatte sich im
allgemeinen bewährt, weil sie keinen Anreiz zur Herstellung „verkehrsfreier
Ware" enthält, der bei einer Freilassung der Verbraucherpreise
von behördlicher Preisfestsetzung vorhanden ist,
und weil Vorstellungen wegen verschiedener Preisbemessung irr
den einzelnen Landesteilen vermieden -wurden. Auch empfahl sich
eine einheitliche Preisfestsetzung durch das Kriegsernährungsamt
im Interesse der Kleinhändler. Wäre die Preisfestsetzung freigelassen
oder dcir einzelnen Landeszentralbehörden anheimgegeben
worden, so stand zu erwarten, daß durch die Verschiedenheit der
Preise und ihre Erhöhung — mit einer solchen mußte
wogen der Erhöhung der Grundpreise für Brotgetreide
unter -allen Umständen gerechnet werden — heftige Beschwerden
in der Öffentlichkeit hervorgerufen würden. So kain man zu dem
Ergebnis, die Abgabepreise für die Hersteller durch die Reichsgetreidestelle
festsetzen zu lassen und durch -Verordnung des Kriegsernährungsamts
entsprechende -ein he itlich e Höchstpreise
für die Abgabe der Waren an den Kleinhandel -und an den Verbraucher
für das -ganze Reich zu bestimmen. Dabei konnten
die -gegen die in: Wirtschaftsjahre 1916/17 vom Kri-egsernährungsamte
festgesetzten oder bewilligten H -a n d elszusch
läge zu manchen Erzeugerpreisen im Laufe des
Wirtschaftsjahres immer nachdrücklicher erhobenen Beschwerden
nicht als unberechtigt -erachtet werden und unberücksichtigt
bleiben. Es kann dabei nicht vorausgesetzt werden,
daß die im Vorjahre zum Teil unter ausdrücklicher Zustimmung
und Mitwirkung beteiligter Handelskreise festgesetzten Zuschläge
an sich zu niedrig waren. Jedoch war nicht zu verkennen, daß im
Lause des Wirtschaftsjahres erschwerende Umstände aufgetreten
sind, welche die ursprünglich vielleicht ausreichenden Handelsspannen
als unzulänglich für die letzte Zeit des verflossenen Wirt-