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Zur Zuständigkeit der Verteilungsstelle sollte auf dem Gebiete
der Nährmittelverteilung in erster Linie die Vorbereitung
-der Verteilung der -durch Vermittlung der Reichsgetreidestelle,
der Reichsgerstengesellschaft, der Hafer - Einkaufsgesellschaft,
der Graupenzentrale, der Grießzentrale und der
Reichshülsenfruchtstelle hergestellten Erzeugnisse gehören, mittels
einer Anordnung, daß diese Stellen die durch ihre Vermittlung hergestellten
Nährmittel nur mit Zustimmung und nach näherer Anweisung
der Verteilungsstelle des Kriegsernährungsamts abgeben
dürften. Bei Weiterverfolgung dieser Anregung entwickelte sich
der Gedanke, nur die eigentlichen Nährmittel zusammenzufassen
und der Verfügung einer besonderen Stelle zu unterwerfen.
— Um aber nicht eine neue besondere Neichsbehörde zu schaffen,
wurde die Regelung der Verteilung durch Bekanntmachung des
Präsidenten des Kriegsernährungsamts vom 22. Novenrber 1916
der bereits bestehenden Reichsverteilungsstelle für Eier übertragen,
die ohnehin mit den gleichen Abnehmern arbeitete, wie
sie für die neuen Verteilungsaufgaben in Frage kamen. Gleichzeitig
wurde durch Bekanntmachung vom 21. November
1916 in Abänderung der Bekanntmachung vom 25. August
1916 über die Errichtung einer Neichsverteilungsstelle für Eier
bestimmt, daß die Neichsverteilungsstelle für Eier künftig die Bezeichnung
„N ei ch s v e r t e i l u n g s st e l l e f ü r N ä h r m i t t e l
u n d Ei e r" zu führen habe.
In der Abänderung der Namenführung der Reichsverteilungsstelle
tauchte damit zum ersten Mal in einer amtlichen Bekanntmachung
die zusammenfassende Bezeichnung „Nährmittel"
auf. Darunter sind verstanden: Gersten- und Haferfabrikate,
Grieß, Teigwaren, Griinkern, Buchweizen und
Hirse, Sago, Sagogrieß, Maisgrieß, Reis, kochfertige Suppenwaren,
Kinder- und Krankennährmittel, Speisepulver ». dgl., also
Waren, die landläufig entweder als „Kolonialwaren" oder „Spezereiwaren"
bezeichnet wurden, für die es sich aber als zweckmäßig
erwies, einen einheitlichen Oberbegriff einzuführen
Die Einbeziehung der einzelnen Waren in die Verteilung erfolgte
freilich nicht gleichzeitig und nicht vollständig vom Beginn
der Tätigkeit der Reichsverteilungsstelle an. Erst nach und
nach, häufig unter Überwindung gewisser Schwierigkeiten,