Full text: Die Nährmittelverteilung im Kriege

7 
wurden die angeführten Waren in die Verteilung einbezogen. 
So hatten sich zunächst beispielsweise erhebliche Schwierig 
keiten bei der Verteilung von Kindernährmitteln er 
geben. In anderen Fällen, wie bei K e k s u n d Zwieback, stand 
von vornherein fest, daß im Falle einer allgemeinen Regelung 
der Nntcrverteilnng auf den Kopf des einzelnen Verbrauchers 
außerordentlich kleine Mengen entfallen würden. So lag es nahe, 
diese Lebensmittel vorzugsweise für diejenigen Bezirke vor 
zubehalten, in denen die Ernährungsschwierigkeiten besonders 
stark waren, und darüber hinaus sie nur noch für bestimmte Er- 
nährnngszwecke (Kinder- und Krankenernährung) zuzuweisen. 
Sobald die Schaffung der neuen Organisation endgültig fest- 
stand, ersuchte der Präsident des Kriegsernährungsamts die 
Reichsgetreidestelle und die sonstigen zentralen Reichsstellen, die 
ihnen Nachgeordneten Verteilungszentralen anzuweisen, vom De 
zember 1916 ab die durch ihnen angegliederte Vereinigungen her 
gestellten Erzeugnisse nur noch n a ch d e n A n w e i s u n g e n der 
R e i ch s v e r t e i l u n g s st e 11 e für Nährmittel und 
Eier z u r Verteilung z u b r i n g e n. Gleichzeitig wurde 
die Neichsverteilungsstelle beauftragt, die möglichste Förde 
rung der H e r st e l l u n g von S u p P e n f a b r i k a t e n zu 
betreiben und auch diese nach einheitlichen Grundsätzen zur Ver 
teilung zu bringen. 
Die Verteilung sämtlicher Nährmittel sollte von der 
Reichsverteilungsstelle auf die Bundesstaaten nach einem vom 
Präsidenten des Kriegsernährungsamts festgestellten Verteilungs 
schlüssel vorgenonnnen werden. Um die Überweisung der auf 
die einzelnen Bundesstaaten entfallenden Mengen zu erleichtern, 
sollten die bundesstaatlichen Zentralbehörden für jeden Bun 
desstaat, für mehrere Bundesstaaten gemeinsam oder für jede 
Provinz eine Landes- oder P r o v i n z i a l st e I l e 
bezeichnen, welche für die Verteilung der Waren inner 
halb ihres Gebiets Sorge zu tragen hatte und mit der sich die 
Neichsverteilungsstelle wegen der Überweisung der anteilmäßigen 
Menge ins Benehmen setzen konnte. Dabei wurde vom Präsidenten 
des Kriegsernährungsaints in Aussicht gestellt, die geschäftliche Ab 
wicklung und die Art, wie die Landesverteilungsstellen die ihnen 
überwiesenen Mengen unterverteilen, ihrem Ermessen zu über-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.