Full text: Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

3. Reichskrankenversicherung. 
Von 
Dr. Hermann ^Halbach-Effen a. d. Ruhr. 
Einleitung. 
Der volkstümlichste Zweig der deutschen Reichsversicherung wie der 
sozialen Versicherung überhaupt ist die Krankenversicherung. Jedem 
Versicherten kommen in mehr oder weniger langen Zeitabschnitten die 
Vorteile der Krankenversicherung zugute. Noch mehr inacht sich dies be 
merkbar, wenn, wie es in der Praxis immer mehr geschieht, die Kranken 
kassen ihre Fürsorge in ihren Satzungen auch auf die Familienangehörigen 
der Versicherten erstrecken. Bei den anderen Versicherungsarten, namentlich 
bei den Rentenversicherungen, tritt der Zusammenhang zwischen Ver 
sicherung und Leistung nicht so ständig und unmittelbar in die Er 
scheinung. 
Die deutsche Krankenversicherung hat sich als äußerst segensreich 
erwiesen. Sie hat wesentlich dazu beigetragen, daß sich die Volks 
gesundheit gehoben und die Sterblichkeit verringert hat zum Vorteil des 
Gesamtwohls. Während vor der Krankenversicherung Krankheiten des 
Arbeiters und von Personen in ähnlicher Lebensstellung oder in deren 
Familien häufig auch wirtschaftliche Notlagen zur Folge hatten, ist diese 
Gefahr durch die Krankenversicherung ganz wesentlich beschränkt und über 
haupt diesen Bevölkerungsschichten erleichtert worden, über solche Zeiten 
ohne besondere Schädigungen für Gegenwart und Zukunft hinwegzukommen. 
Kreis der Versicherten. 
Nach dem Krankenvcrsicherungsgesetz unterliegen im allgemeinen 
der Versicherungspflicht alle in gewerblichen und Handelsbetrieben be 
schäftigten Personen ohne Rücksicht auf die Größe des Betriebes, ohne 
Rücksicht aus Alter und Geschlecht. Grundsätzlich ist also die Versicherung
	        
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