Full text: Grundfragen der englischen Volkswirtschaft

Die Organisation des britischen Weltreichs. 
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Ministerpräsidenten; es war so nach außen hin klar zum Ausdruck 
gebracht, daß es sich um eine Tagung gleichberechtigter verbün 
deter Regierungen, nicht um eine solche abhängiger Kolonien 
handelte. Die Frage einer festeren Organisation der Reichskonferenz 
wurde von neuem ausführlich erörtert. Der Plan eines als Parla 
ment gedachten Reichsrats wurde von Neuseeland vertreten, aber 
einstimmig verworfen, weil er die Autonomie des Mutterlandes 
sowohl wie der Kolonien gefährden mußte. Man wollte kein 
Reichsparlament über die heute bestehenden Parlamente setzen, 
sondern nur den Zusammenschluß der diese vertretenden Regie 
rungen festigen. Die Ausführung der Beschlüsse der früheren 
Reichskonferenzen und die Vorbereitung der neuen Tagung sollte 
daher dem Kolonialamt abgenommen und einem besonderen Organ, 
dem «ständigen Ausschuß der Reichskonferenz» übertragen werden. 
Dieser Ausschuß sollte in der Zwischenpause zwischen den einzelnen 
Konferenzen eine nur beratende Tätigkeit ausüben. Er sollte aus 
dem Staatssekretär für die Kolonien nebst seinen in Frage kommen 
den Unterstaatssekretären und je einem Vertreter von Kanada, 
Australien, Neuseeland, Südafrika und Neufundland bestehen. Als 
solche Vertreter kommen in erster Linie, aber nicht ausschließlich, 
dieOberkommissare (HighCommissioners) in Frage, die alle Tochter 
völker, mit Ausnahme von Neufundland, in London unterhalten. Sie 
sind ursprünglich die Agenten der betreffenden Kolonien gewesen; 
sie haben sich aber unter Beibehaltung ihrer alten Befugnisse zu 
einer Art Gesandten der Tochtervölker — um ein Wort Sir Wilfried 
Lauriers zu gebrauchen — nicht nur bei der Regierung Groß 
britanniens, sondern beim ganzen britischen Volke entwickelt. Ein 
großer Teil der Mitteilungen vom Mutterland zu Kolonien geht 
durch ihre Hände, während allerdings der gesamte amtliche Verkehr 
sich gleichzeitig durch Vermittlung des Gouverneurs abspielt, der 
nicht Vertreter des Mutterlandes bei den kolonialen Regierungen 
ist, sondern als Vertreter des Königs den kolonialen Regierungen 
vorsteht und Organ des Kolonialamts ist. Einem derartigen Verkehr 
haftet in den Augen mancher Kolonien noch der Charakter der 
Unterordnung der Kolonien an. Ein aus Oberkommissaren und ähn 
lichen Beauftragten zusammengesetzter ständiger Ausschuß würde 
dagegen eine Art Gesandtenkonferenz beim Staatssekretär der 
Kolonien darstellen. Der Ausschuß sollte sich nur mit Angelegen-
	        
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