Full text : Die Einrichtungen der preußischen Landkreise auf dem Gebiete der Kriegswirtschaft

Lieferungs-Verträgen  Zwischen  den  Bedarfsgemeinden  und  den
umliegenden  ländlichen  Überschußgebieten  eine  bessere  und
billigere  Ernährung  der  Städte  mit  Eiern,  Obst,  Gemüse,
Wild,  Fischen  und  sonstigen  Nahrungsmitteln  angestrebt
werden.
Auf  diese  Weise  ist  es  gelungen,  die  Versorgung  mit  den  verschiedensten ­
  Nahrungsmitteln,  zentralbewirtschafteten  und  freien,
auf  das  bemerkenswerteste  zu  steigern.
Zuweilen  erscheint  es  aber  auch  erforderlich,  ü  b  e  r  d  e  n  einzelnen ­
  Landkreis  hinauszugrcifen  und  Stadt  und  Land
zu  gemeinschaftlicher  Versorgung  auf  Einzelgebieten
  oder  Gebietsgruppen  zusammenzuschließen.
So  vereinigten  sich  für  die  Versorgung  mit  Brotgetreide  der
Stadt  -  und  Landkreis  Göttingen  zu  einem  Verband ­
  e?)  Magistrat  und  Kreisausschuß  stellen  die  Geldmittel
zum  Ankauf  anteilig  zur  Verfügung.  Der  Geldverkehr  geht  über
die  Kreissparkasse.
Besondere  Erwähnung  beansprucht  vielleicht,  daß  sich  im
Jahre  1916,  um  die  Verpflegung  der  Berg-  und  Hüttenarbeiter
sicherzustellen,  die  Kreise  Saarbrücken  Stadt  und  Land,  S-aarlouis
-und  Ottweiler  zu  einem  Verbände  unter  der  Bezeichnung  „V  e  rband
  zur  Verpflegung  der  Berg-  und  Hüttenarbeiter ­
  des  Saarreviers  G.  m.  b.  H."  zusammengeschlossen ­
  haben.  Der  Sitz  der  Gesellschaft  ist  Saarbrücken.
Gegenstand  des  Unternehmens  ist  Herstellung,  An-  und  Verkauf
von  Lebensmitteln  ausschließlich  zum  Zwecke  der  Verpflegung  der
Berg-  und  Hüttenarbeiter  des  Saarreviers.  Das  Stammkapital
der  Gesellschaft  beträgt  100  000  M.  Beteiligt  sind  die  vier  Kreise
mit  je  einem  Viertel.  Das  finanzielle  Wagnis  der  Gesellschaft
tragen  indes  nicht  die  genannten  Kreise,  sondern  die  Arbeitgeber,
welchen  die  Gesellschaft  Lebensmittel  stellt.  Dazu  und  um  der
Gesellschaft  Betriebskapital  zu  schaffen,  haben  die  Arbeitgeber  der
Gesellschaft  ein  Kapital  von  zusammen  100  000  M.  abgestuft  nack
dem  Verhältnis  der  Zahl  ihrer  Arbeiter  zur  Verfügung  gestellt.
Auch  der  Stadt-  und  Landkreis  Zeitz  haben  sich  im
Jahre  1917  zu  einem  V  e  r  s  o  r  g  u  n  g  s  v  e  r  b  a  n  d  e  vereinigt.
Die  Satzung  möge  hier  wiedergegeben  werden:
8  1.  Der  Landkreis  Zeitz  und  der  Stadtkreis  Zeih  schließen
,  sich  vorbehaltlich  der  Bestimmung  nach  8  72  der  Neichsgetreidei)
  Vgl.  über  gleiche  Vorgänge  in  Großstädten  Heft  7/8  der  „Beiträge
zur  Kriegswirtschaft".
            
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