Full text : Das Gemüse in der Kriegswirtschaft

der  bewirtschaftenden  Stelle  käuflich  liefern  und  auf  Abruf  verladen ­
  mußten.  Gegen  widerstrebende  Besitzer  war  auch  eine  Enteignungsmöglichkeit ­
  gegeben.  Die  bewirtschaftenden
Stellen  hatten  alle  Ware,  die  sie  auf  diese  Weise  in  die  Hand  bekamen, ­
  an  die  Neichsstelle  zu  melden,  der  das  Bestimmungsrecht
darüber  zustand,  ob  und  inwieweit  sie  zum  Frischverbrauche  innerhalb ­
  des  Bezirks  der  bewirtschaftenden  Stelle  verwendet  werden
durfte,  an  verarbeitende  Betriebe  zu  liefern  oder  Bedarfsstellen
in  anderen  Neichsteilen  zuzuführen  war.
Das  Ergebnis  dieser  Maßnahmen  hat  befriedigt.  Von  der
Ermächtigung,  diese  Absatzregelung  und  Zwangserfassung  durchzuführen, ­
  wurde  in  großem  Umfange  in  fast  allen
Teilen  des  Reiches  Gebrauch  gemacht.  Für  Kohlrüben ­
  und  Runkelrüben  wurde  sie  schließlich  auf  Anordnung ­
  der  Reichsstelle  überall  eingeführt,  da  hier  große  Anforderungen ­
  zur  Deckung  des  Bedarfs  für  das  Heer,  für  die
Marmeladenfabrikation  (Runkelrüben  als  Streckungsmittel),  für
die  Kaffee-Ersatz-Jndustrie,  die  Sauerkrautfabriken  uird  schließlich,
soweit  Kohlrüben  in  Frage  kommen,  auch  der  großen  Städte,  die
diese  in  frischem  Zustande  als  Gemüse-Ersatz  brauchten,  vorlagen.
Es  sind  auf  diese  Weise  große  Mengen  von  Gemüse  erfaßt  und  in
zweckentsprechender  Weise  verteilt  worden.  Die  mit  dieser
Regelung  gegebene  Übersicht  hat  auch  wesentlich  dazu  beigetragen,
die  glatte  Abwickelung  der  Lieferungsverträge  zu  gewährleisten
und  die  Preisbildung  durch  Zurückdrängung  des  Schleichhandels
rn  beeinflussen.
5.  Das  Wirtschaftsjahr  1918.
Die  Erfahrungen  des  Jahres  1917  haben  gezeigt,  daß  die
Grundlagen  der  Bewirtschaftung  durch  die  Neichsstelle  sich  bewährt
haben.  Das  soll  nicht  bedeuten,  daß  sich  der  Verkehr  mit  Gemüse
und  die  Versorgung  der  Bevölkerung  damit  allenthalben  klaglos
gestaltet  hätte.  Bei  den  Schwierigkeiten,  die  dieses  Gebiet  der
Nahrungsmittelwirtschaft  bietet,  und  die  sich  mit  der  Dauer  des
Krieges  naturgemäß  steigern  mußten,  kann  das  erstrebenswerte
Ziel  der  Arbeit  der  Reichsstelle  für  Gemüse  und  Obst  nur  das  sein,
erträgliche  Zustände  zu  schaffen.  Es  ist  unmöglich,  daß  jeder  die
Menge  an  Gemüse,  die  er  wünscht,  dasjenige  Gemüse  oder  Gemüse-Erzeugnis,
  dem  er  den  Vorzug  vor  anderen  gibt,  zu  einen,  an
sich  erwünschten  niedrigen  Preise  erhält;  dazu  ist  der  Bedarf  zu
sehr  ins  Ungemessene  gestiegen,  die  Steigerung  der  Erzeugung
hat  ihm,  durch  die  Kriegsverhältnisse  bedingt,  nicht  folgen  können.
            
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