Object: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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sind nun nach btefen Schichtlöhnen dergestalt festgesetzt, daß für 
die Kassenmitglieder mit einem Schichtlohn von 6 Mark und 
darüber der Grundlohn 8 Mark, bei einem Schichtlohn von 5 
Mark bis 5,90 Mark der Grundlohn 6,80 Mark; bei einem 
Schichtlohn von 4 Mark bis 4,90 Mark der Grundlohn 6,40 Mark; 
bei einem Schichtlohn von 3,10 Mark bis 3,90 Mark der Grund 
lohn 5 Mark; bei einem Schichtlohn von 2,70 Mark bis 3 Mark 
der Grundlohn 4,50 Mark; bei einem Schichtlohn von 2,20 Mark 
bis 2,60 Mark der Grundlohn 4 Mark; bei einem Schichtlohn 
von 1,70 Mark bis 2,10 Mark der Grundlohn 3,60 Mark; für die 
weiblichen Mitglieder der Grundlohn 2,30 Mark, und für die 
Jugendlichen 1,80 Mark beträgt- Bei den meisten Kassen werden 
nur 60 Prozent des Grundlohnes als Krankenunterstützung ge 
zahlt, nur bei der Kasse der Gewerkschaft Morgenstern 66 Pro 
zent, Ta es im ganzen Zwickauer Revier keinen Bergarbeiter 
mit einem Schichtlohn von 6 Mark und darüber gibt, so kann 
auch niemand die Krankenunterstützung aus der höchsten Grund 
lohnklasse erreichen. 
Im ß 180 der Reichsversicherungsordnung sind aber nicht 
Teillöhne, sondern die vollen Tagesentgelte bis zur Höhe von 
8 bzw. 10 Mark gedeckt. Tie Festsetzung der Grundlöhne nach 
Schichtlöhnen steht also im Widersprüche mit deni sozial fort 
schrittlicheren Geiste der reichsgesetzlichen Vorschriften. Im Lu- 
gau-Oelsniher Reviere sind die Grundlöhne zwar nach 6cm ge 
samten individuellen Tagesarbeiterverdienste festgesetzt, aber die 
Krankenunterstützungen betragen dort bei den meisten Kassen nur 
60 Prozent der Grundlöhne, nur bei zwei Kassen 60 Prozent, so 
daß bei diesen letzteren die Krankenunterstutzungen 6 Mark und 
darüber betragen. Was bei diesen einzelnen Kassen möglich ist, 
kann bei den anderen nicht unmöglich sein. 8 180 der RVO. gibt 
den Krankenkassen das Recht, die Krankenunterstützungen bis auf 
76 Prozent der Grundlöhne zu bemessen. Der Bochumer Knapp 
schaftsverein zahlt z. B. 60 Prozent des Grundlohnes und erhal 
ten infolgedessen dort die Mehrheit der Bergarbeiter ein 
schließlich Kindergeld täglich 6 Mark Krankenunterstützung. 
Wer in so engen Beziehungen zur Bergarbeiterschaft 
steht wie wir Unterzeichnete, der kann sich täglich von der ver 
zweiflungsvollen Lage derjenigen Bergarbeiterfamilien über 
zeugen, deren Ernährer längere Zeit krank feiern muß. Zeit 
gemäße Erhöhungen sind unerläßlich und möglich, und zu diesem 
Zwecke ist die mehrfach erwähnte Bundesratsverordnung er 
lassen worden- Sie scheiterten bisher an den entgegenstehenden 
finanziellen Interessen der Herren Werksbesitzer, die nicht die 
mit solchen Erhöhungen vielleicht verbundenen Beitragserhöhun 
gen tragen wollen. Wegen weniger 1000 Mark Mehrleistung 
an Krankenkassenbeiträgen sollte man aber nicht hunderte Fa 
milien krankfeiernder Bergarbeiter bitterster Not aussetzen. Die
	        
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