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sind nun nach btefen Schichtlöhnen dergestalt festgesetzt, daß für
die Kassenmitglieder mit einem Schichtlohn von 6 Mark und
darüber der Grundlohn 8 Mark, bei einem Schichtlohn von 5
Mark bis 5,90 Mark der Grundlohn 6,80 Mark; bei einem
Schichtlohn von 4 Mark bis 4,90 Mark der Grundlohn 6,40 Mark;
bei einem Schichtlohn von 3,10 Mark bis 3,90 Mark der Grund
lohn 5 Mark; bei einem Schichtlohn von 2,70 Mark bis 3 Mark
der Grundlohn 4,50 Mark; bei einem Schichtlohn von 2,20 Mark
bis 2,60 Mark der Grundlohn 4 Mark; bei einem Schichtlohn
von 1,70 Mark bis 2,10 Mark der Grundlohn 3,60 Mark; für die
weiblichen Mitglieder der Grundlohn 2,30 Mark, und für die
Jugendlichen 1,80 Mark beträgt- Bei den meisten Kassen werden
nur 60 Prozent des Grundlohnes als Krankenunterstützung ge
zahlt, nur bei der Kasse der Gewerkschaft Morgenstern 66 Pro
zent, Ta es im ganzen Zwickauer Revier keinen Bergarbeiter
mit einem Schichtlohn von 6 Mark und darüber gibt, so kann
auch niemand die Krankenunterstützung aus der höchsten Grund
lohnklasse erreichen.
Im ß 180 der Reichsversicherungsordnung sind aber nicht
Teillöhne, sondern die vollen Tagesentgelte bis zur Höhe von
8 bzw. 10 Mark gedeckt. Tie Festsetzung der Grundlöhne nach
Schichtlöhnen steht also im Widersprüche mit deni sozial fort
schrittlicheren Geiste der reichsgesetzlichen Vorschriften. Im Lu-
gau-Oelsniher Reviere sind die Grundlöhne zwar nach 6cm ge
samten individuellen Tagesarbeiterverdienste festgesetzt, aber die
Krankenunterstützungen betragen dort bei den meisten Kassen nur
60 Prozent der Grundlöhne, nur bei zwei Kassen 60 Prozent, so
daß bei diesen letzteren die Krankenunterstutzungen 6 Mark und
darüber betragen. Was bei diesen einzelnen Kassen möglich ist,
kann bei den anderen nicht unmöglich sein. 8 180 der RVO. gibt
den Krankenkassen das Recht, die Krankenunterstützungen bis auf
76 Prozent der Grundlöhne zu bemessen. Der Bochumer Knapp
schaftsverein zahlt z. B. 60 Prozent des Grundlohnes und erhal
ten infolgedessen dort die Mehrheit der Bergarbeiter ein
schließlich Kindergeld täglich 6 Mark Krankenunterstützung.
Wer in so engen Beziehungen zur Bergarbeiterschaft
steht wie wir Unterzeichnete, der kann sich täglich von der ver
zweiflungsvollen Lage derjenigen Bergarbeiterfamilien über
zeugen, deren Ernährer längere Zeit krank feiern muß. Zeit
gemäße Erhöhungen sind unerläßlich und möglich, und zu diesem
Zwecke ist die mehrfach erwähnte Bundesratsverordnung er
lassen worden- Sie scheiterten bisher an den entgegenstehenden
finanziellen Interessen der Herren Werksbesitzer, die nicht die
mit solchen Erhöhungen vielleicht verbundenen Beitragserhöhun
gen tragen wollen. Wegen weniger 1000 Mark Mehrleistung
an Krankenkassenbeiträgen sollte man aber nicht hunderte Fa
milien krankfeiernder Bergarbeiter bitterster Not aussetzen. Die