©) 1. Das kurze Leben einer viel genanuten Theorie.
der Disziplin der vergleichenden Rechtswissenschaft festzustellen,
auch nicht auseinandersetzen, in welchen versschiedenen Be-
deutungen man von „Gesetzen“, denen die menschliche Entwict-
lung unterworfen sei, spricht. Ebenso unterlasse ich es, den
grundsätßlichen Standpunkt derjenigen Historiker ausführlich
zu schildern, denen das Singuläre unter den historischen Er-
scheinungen sehr viel gilt.) Nur im Vorbeigehen sei darauf
hingewiesen, daß bei denselben mit ihrer abweichenden all-
gemeinen Anschauung auch eine abweichende Schätzung der
vergleichenden Methode verbunden ist. Meine Absicht ist, ledig-
lich ein einzelnes Resultat der „vergleichenden Methode" zu
prüfen, an einem einzelnen praktischen Beispiel Recht und
Unrecht der vergleichenden Methode zu ermitteln. Obwohl ich
mir bewußt bin, daß es sich dabei nur um eine Einzelheit handelt,
so glaube ich doch hiermit einen kleinen Beitrag zur Lösung des
allgemeinen Problems zu liefern. Denn schließlich ist das Ver-
trauen zu einer Methode immer von ihrem Erfolg im einzelnen
abhängig. Und namentlich, wenn wir es mit einem Resultat
der „vergleichenden Methode“ zu tun haben, das so oft als
glänzende Errungenschaft derselben gerühmt worden ist, als
unzweifelhaftester und greifbarster Beleg für die Tatsache, daß
„die einzelnen nationalen Entwicklungen derselben Entwict-
lungstendenz folgen“, daß ,die Rechtssysteme versschiedener
Nationen sich nach gemeinsamen Entwicklungsgesetßzen fort-
bilden“, so werden wir je nach dem Ergebnis einen kleinen
Schluß hinsichtlich der Brauchbarkeit der Methode überhaupt
ziehen dürfen.
universalen Rechtswissenschaft (S. A. aus d. Archiv f. Rechts- .u.
Wirtschaftsphilosophie, Bd. 7).
') Vgl. Eduard Meyer „Zur Theorie und Methodik der Geschichte“
(Halle a. S. 1902), wieder abgedruckt in seinen „Kleinen Schriften“
(1910), S. 1 ff. H. Rickert, „Die Grenzen der naturwissenschaftlichen
Begriffsbildung“ 2. Aufl. (1913). Ich selbst habe mich hierüber in
meinem Aufsaß „Die neue historische Methode“, H. Z., Band 81,
S. 193 ff., und in der Beilage zur Allgemeinen Zeitung vom 20. Sep-
tember 1898 und vom 6. Dezember 1899 und i. d. H. Z. 94, S. 449 fs.
ausgesprochen.