Full text: Nationale Bodenreform

führlich besprochen worden ist.*) Der Grund, weshalb der 
wichtige zweite Teil des Gesetzes unausgeführt geblieben 
ist, hat ausschließlich in dem Widerstand der Hypotheken- 
banken gelegen, die sich geweigert haben, wenn der zweite 
Teil des Gesetzes inkraft treten sollte, Baugelder zu ge- 
währen. In den Vereinigten Staaten von Nordamerika 
ist es trotz der bestehenden Schutzgeseße geschehen. Dort 
werden Baugelder erst gewährt, wenn dem Baugeldgeber 
die bezahlten Rechnungen der Bauhandwerker vorgelegt 
werden oder er zahlt an diese unmittelbar. In Deutsssch- 
land soll es nicht möglich sein. Es fehlt offenbar der gute 
Wille. Man sollte aber annehmen, daß einem Minister, 
der etwas von diesen Dingen verssteht, Mittel zu Gebote 
stehen sollten, Wandel zu schaffen. 
.. nach meinen Vorschlägen getrennte Grundbuch- 
blätter für Boden und Bauwerk angelegt werden, 
ist die größte Gefahr für die Bauhandwertker beseitigt. Die 
Baustellenhändler können dann nicht mehr für ihre als 
Restkaufgeld auf die Baustellen eingetragenen Hypotheken 
vorweg Befriedigung aus dem von den Bauhandwerkern 
und Lieferanten errichteten Gebäuden beanspruchen. Sie 
haben nur Rechte an der von ihnen gelieferten Bausftelle. 
Wird eine Versschuldunggrenze eingeführt, so kann die 
Baustelle nur bis zu dieser Grenze mit Hypotheken be- 
lastet werden. Bauunternehmer, die eine Baustelle kau- 
fen, werden entweder eine angemessene Anzahlung leisten 
oder dem Verkäufer für den außerhalb der Verschuldung- 
grenze liegenden Teil des Kaufpreises sicher sein müssen. 
In beiden Fällen ist ein Erwerb durch mittellose Un- 
ternehmer ausgeschlossssen. Damit wäre schon viel ge- 
wonnen. Es ist durchaus notwendig, daß die Verkäufer 
von Baustellen nicht den Handwerkern und Lieferanten 
das Risiko aufbürden, das sie selbst übernehmen sollten. 
*) Verlag von Gustav Fischer in Jena 1915. 
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