weise hingewirkt worden (S. 5). Damit ist das, was vor-
her über die Auffassung der maßgebenden Stellen in der
Zeit von 1870 bis 1900 gesagt worden ist, wesentlich ein-
geschränkt worden. Der Krieg und seine Folgen haben
auf dem Gebiete des Wohnungwesens verheerend gewirkt.
Die Bautätigkeit war schon vor dem Kriege aus den von
mir auf Seite 364 angegebenen Gründen hinter dem
Bedarf zurückgeblieben. Die Mieterschutzgesetzgebung hat
sie vollständig gelähmt. Die Reichszentrale für Heimat-
Dienst sagt darüber:
„Die M i e t e n waren bei Kriegsende durch die während
es Krieges aus dringenden sozialpolitischen Gründen einge-
führte Mi eterschut g e se ß ge bung der freien
Preisbildung entzogen. Sie waren gegenüber dem
Friedenstande nicht in dem Maße gesteigert, wie die Preise
der sonstigen Lebensbedürfnisse, hatten daher auch nicht mit
der Steigerung der Baukosten Schritt gehalten. Infolgedessen
reichten die üblichen Mieten nicht aus, um
die K o s e n für den Bau neuer Wohnungen, welche damals
aufgewendet werden mußten, ang em e ss en zu ver-
zin sen und zu tilgen, sodaß dem privaten Kapital
kein Anreiz zur Anlage im Wohnungbau geboten wurde.“
(Seite 6.)
Das ist sehr vorsichtig ausgedrückt, ist aber richtig. Die
Baukosten sind durch die Erhöhung der Löhne, der
Frachten, Lasten und Steuern auf 180 v. H. der Kosten vor
dem Weltkriege gestiegen. Dazu kommt aber noch, daß
auch der Z in s für Leihkapital auf das doppelte des Frie-
denzinses gestiegen ist. Beide Ursachen bewirken gemein-
sam, daß die private Bautätigkeit erst wieder einsetzen
könnte, wenn Mieten gezahlt würden, die die Bevöl-
kerung, und besonders der auf Gehalt und Lohn ange-
wiessene Teil nicht aufbringen kann. Die Reichszentrale
für Heimatdienst hat ausgerechnet, daß bis zum Jahr
1930 in Deutschland jährlich etwa 325 000 Wohnungen neu
errichtet werden müßten, um den Fehlbestand zu besei-
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