ie Vorteile der übermittlung des Grundeigentums
O an die Gessellschaft hat Samter darin gesehen, daß
für die Gesamtheit ein Eigentum geschaffen werde. Er
führte den Ausspruch des englischen Nationalökonomen
John Stuart Mill an, daß es für niemanden eine Be-
drückung sei, von dem ausgeschlossen zu sein, was andere
hervorgebracht haben; aber es sei eine Bedrückung, auf
Erden geboren zu werden und alle Gaben der Natur schon
vorher in ausschließlichen Besitz genommen und keinen
Raum für den neuen Ankömmling freigelassen zu fin-
den (S. 111) :
„In Ländern, die stark verschuldet sind, kommen die Kin-
der gleichsam mit Schulden auf die Welt, in einem Lande, in
welchem Grund und Boden gesellschaftliches Gigentum ist, er-
wartet sie ein für die Gesamtheit bestimmtes und dieser vor-
behaltenes Eigentum.“ (S. 112.)
Der Besitz des Grundeigentums setze den Staat in den
Stand, für die ländliche Bevölkerung unmittelbar nach-
haltiges zu leisten (S. 116). Den Arbeitern könne ein
angemessenes Stück Land zur Selbstbewirtschaftung über-
lassen werden (S. 128). So werde nicht allein der Zuzug
von dem Lande nach den Städten aufhören, sondern es
werde sich voraussichtlich eine entgegengesetzte Strömung
von den Städten nach dem plattem Lande vollziehen (S.
134). Die Wohnungverhältnisse könnten verbessert wer-
den. Die Steuergesetzgebung könne einer vollständigen
Reform unterworfen werden. Es werde und könne aber
nie davon die Rede sein, daß der Staat nun alle seine Be-
dürfnisse aus dem Grundeigentum beziehen solle; die
ganze Steuerlast würde dann auf den Boden fallen und
das ganze bewegliche Kapital wäre steuerfrei (S. 145).
D Bedenken gegen die dem Staate mit dem Boden-
besitz einzuräumende Machtfülle hat Samter sich
nicht verschließsen können. Er hielt deshalb seine Refor-
8 Freefe, Bodenreform
3Z