Full text : Nationale Bodenreform

ie Vorteile der übermittlung des Grundeigentums
O an die Gessellschaft hat Samter darin gesehen, daß
für die Gesamtheit ein Eigentum geschaffen werde. Er
führte den Ausspruch des englischen Nationalökonomen
John Stuart Mill an, daß es für niemanden eine Bedrückung
 sei, von dem ausgeschlossen zu sein, was andere
hervorgebracht haben; aber es sei eine Bedrückung, auf
Erden geboren zu werden und alle Gaben der Natur schon
vorher in ausschließlichen Besitz genommen und keinen
Raum für den neuen Ankömmling freigelassen zu finden
 (S. 111) :
„In Ländern, die stark verschuldet sind, kommen die Kinder
 gleichsam mit Schulden auf die Welt, in einem Lande, in
welchem Grund und Boden gesellschaftliches Gigentum ist, erwartet
 sie ein für die Gesamtheit bestimmtes und dieser vorbehaltenes
 Eigentum.“ (S. 112.)
Der Besitz des Grundeigentums setze den Staat in den
Stand, für die ländliche Bevölkerung unmittelbar nachhaltiges
 zu leisten (S. 116). Den Arbeitern könne ein
angemessenes Stück Land zur Selbstbewirtschaftung überlassen
 werden (S. 128). So werde nicht allein der Zuzug
von dem Lande nach den Städten aufhören, sondern es
werde sich voraussichtlich eine entgegengesetzte Strömung
von den Städten nach dem plattem Lande vollziehen (S.
134). Die Wohnungverhältnisse könnten verbessert werden.
 Die Steuergesetzgebung könne einer vollständigen
Reform unterworfen werden. Es werde und könne aber
nie davon die Rede sein, daß der Staat nun alle seine Bedürfnisse
 aus dem Grundeigentum beziehen solle; die
ganze Steuerlast würde dann auf den Boden fallen und
das ganze bewegliche Kapital wäre steuerfrei (S. 145).
D Bedenken gegen die dem Staate mit dem Bodenbesitz
 einzuräumende Machtfülle hat Samter sich
nicht verschließsen können. Er hielt deshalb seine Refor-8
 Freefe, Bodenreform

3Z
            
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