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an Handelswerten von M. 100.000.—, so hätten wir diesen Betrag
von der Sollseit abzuziehen oder — wie es die ausübende Buch-
haltung, die Abzüge an einer Kontoseite nicht vornimmt, mit glei-
cher Wirkung tut — auf die Habenseite einzustellen:
Soll Firma (Zweckleistungen) Haben
| Aus Werbungsgeschäften M. 560.000 | Aus Verwertungsgesch. M. 510.000 |
Unternehmerleistung 50.000 | Aussonderung d. Bestände 100.000
Es ergibt sich aus Wesen und Zweck der Ertragsermittlung,
daß die Aussonderung der Bestände an Handelswerten zu ihren An-
schaffungswerten erfolgen muß, denn wir wollen nicht vergessen,
daß wir den Weg der Aussonderung eigentlich aus Bequemlichkeits-
rücksichten gehen, nämlich um die M. 510.000.— Verwertungs-
geschäfte nicht im Einzelnen auf ihren Werbungsinhalt und damit
auf ihren Inhalt an Unternehmerleistung analysieren zu müssen.
Unterzögen wir uns dieser Arbeit — und sie wäre jetzt möglich,
weil der Anteil an kaufmännischer Arbeit nun bekannt ist —, so
würde die Analyse zusammen M. 400.000 ergeben müssen, wonach
die vorhandenen Handelswerte mit ihrem Werbungswert von
M. 100.000 herausfallen müssen, welcher dann noch selbständig auf
seine Richtigkeit nachzuprüfen wäre. Da wir aber diesen Weg nicht
gehen, so erhellt, wie wichtig es für die Ertragsermittlung ist, den
Werbungswert der auszusondernden Handelswerte genau zu er-
mitteln. Ist die Aussonderung zu klein, so wird der Ertrag geringer,
nn En zu groß, so wird der Ertrag größer ausgewiesen, als er in der
at ist.
Dieses so geführte Teilkonto der Firma zieht die Geschäfte
nur nach einer Seite, der Zweckleistung, in Betracht, zeigt aber in
seinem Ergebnis den Sollertrag. Die Geschäfte werden aber erst
durch die Entgeltleistungen vollendet. Um den Sollertrag nach-
prüfen zu können, ob er auch in der Tat eingegangen ist, müssen
wir die Geschäfte in ihrer Ganzheit kontenmäßig erfassen und haben
daher auch das zweite Konto der Firma, das der Entgelt-
leistungen, zu führen. Nehmen wir, auf das letzte Beispiel
zurückgreifend, an, es seien alle Entgeltleistungen in Bar erfolgt,
so ergibt sich folgende Umkehrung des Kontos der Zweckleistungen:
Sol! Firma (Entgeltleistungen) Haben
| Aus Verwertungsgesch. M. 510.000 | Aus Werbungsgeschäiten M. 560.000 |
d. h., es wurden der Firma gezahlt M. 510.000, wofür sie gegenleisten
Sollte; sie zahlte, wofür sie Gegenleistung zu erhalten hatte,
M. 560.000. Dies hätte sie nicht tun können, wenn ihr nicht noch an-
deres Geld zur Verfügung stand. Wie viel das sein mußte, kam
darauf an, wie sich die Geschäfte gegensätzlich zueinander voll-
zogen. Es mußte mehr sein, wenn auf längere Zeit hinaus Handels-
werte erworben wurden; es durfte weniger sein, wenn die Firma,
aus der Hand in den Mund lebend, ihre Zahlungsverpflichtungen vor-