Kommunale Wirtschaftsbetriebe., 235
bezirk e durch Bezirkstarifverträge der Bezirksverbände. Auch sach-
lich deckt sich aber die Politik der Gemeinde in vielem, wenigstens
grundsätzlich, mit der Politik der Industrie: so in bezug auf Arbeitszeit,
Urlaub, Krankenlohn, Zuschlag für Überarbeit und Sonntagsarbeit usw.
Bei der Bemessung des Lohnes ist natürlich eine völlige Gleichheit mit
der Industrie weder lokal noch für die größeren Bezirke zu erreichen.
Abgesehen davon, daß die einzelnen Industrien ganz verschiedene
Löhne haben und in dem einen Falle Zeitlohn, und in dem anderen
Falle Akkordlohn in Betracht kommt, müssen die Gemeindelöhne
grundsätzlich als stabile Löhne festgesetzt werden, allgemeinen Kon-
junkturschwankungen weder nach oben noch nach unten folgend. Auch
können die Gemeinden dem Vergleich mit den Reichs- und Staats-
arbeiterlöhnen nicht ganz ausweichen, Das Ergebnis ist, daß, wo
Reichslöhne und Industrielöhne ungefähr zusammentreffen, auch die Ge-
meindelöhne sich auf der gleichen Höhe bewegen, dagegen, wo Reichs-
und Industrielöhne erheblich differieren, die Gemeinden etwa in der
Mitte zu beiden stehen. Daß die Gemeindelöhne höher sind als die
Industrielöhne, kann nur ganz ausnahmsweise und vorübergehend vor-
kommen, nämlich nur, wenn durch eine niedergehende Konjunktur die
Industrie vorübergehend zu starken Lohnsenkungen genötigt ist. Ein
wesentlicher Unterschied zwischen den Lohnbedingungen der Gemeinde
und der Industrie liegt im übrigen sonst wohl nur vor bei der Alters-
versorgung, die von vielen Gemeinden mit oder ohne Lohnabzug ein-
geführt ist. Der ganze Gedanke wird von der Privatwirtschaft stark
bekämpft, Aber es wäre falsch, in ihm nur ein Produkt sozialer Senti-
mentalität oder ein Erzeugnis politischer Machtkämpfe zu sehen. Auch
die Gemeinden dürfen in der Tat ihre Betriebe nicht in dem Sinne, daß
die soziale Gestaltung der Arbeitsverhältnisse der Arbeiterschaft das
Bestimmende wäre, als soziale Betriebe führen, die Gesetze der Wirt-
schaftlichkeit sind auch für die kommunalen Betriebe wirtschaftlichen
Charakters maßgebend. Aber es ist eine wirtschaftlich richtige Ein-
stellung auf etwas weitere Sicht, wenn die Gemeinden bei der Aufgabe,
sich für ihre lebenswichtigen Betriebe einen verläßlichen und auch in
schwierigen Verhältnissen durchhaltenden Arbeiterstamm zu erhalten,
ihre Arbeiter auch für das Alter sicherstellen.
Erwägt man alle die zahlreichen Verschiedenheiten, die auf den
Einzelgebieten zwischen kommunalen und industriellen Betrieben zu-
tage treten, so gewinnt man auch die richtige Einstellung zu der viel-
umstrittenen Frage, ob die steuerlich privilegierte Stellung der
kommunalen Betriebe vor. den privatwirtschaftlichen Betrieben gleicher
Art gerechtfertigt ist. Daß aus der ganzen Frage solche Betriebe, die
weniger geschäftlichen als sozialen Charakter haben, von vorn-