Wirtschaft und Steuerpolitik, 277
Kommunen durch die Steinsche Gesetzgebung gewährte freie Selbstverwaltung
ist durch die parteipolitische Umgestaltung der Gemeindeparlamente
in eine gefährliche Entwicklung gekommen. Auf dem Gebiete
der Sach- und Personalausgaben suchen die verschiedenen Parteien
sich zu übertrumpfen, um sich bei den Wählern möglichst beliebt
zu machen. Es werden alle Angriffe auf die Gemeindefinanzpolitik
vielfach als Verletzung der kommunalen Selbstverwaltung hingestellt,
anstatt daß gerade die Verfechter der Selbstverwaltung sich darüber
klar sein sollten, daß Selbstverwaltung in der heutigen Zeit nicht freie
Ausdehnung der Selbstbetätigung sein kann, sondern daß dieses Recht
der Selbstverwaltung gleichbedeutend ist mit der ernsten Pflicht der
Selbstbeschränkung. Dieser Grundsatz wird freilich sehr schwer durchzusetzen
sein, da vielfach diejenigen Steuern beschließen, die sie nicht
zu bezahlen haben.
Es genügt auch hier, abschließend festzustellen, daß in allen öffentlichen
Körperschaften die Ausgaben gegenüber 1913 ganz außerordentlich
gesteigert sind, daß diese Ausgaben im Jahre 1924 nur gedeckt
werden konnten durch eine ganz unmögliche Überspannung der Steuerlast
und daß eine Minderung der Steuerlast gleichbedeutend mit einer
Minderung dieser Ausgaben ist. Diese Einschränkungen werden sich sowohl
auf die Besoldung wie auf die Zahl der Beamten und Angestellten
erstrecken müssen; ein großer Teil der sonstigen sachlichen Ausgaben
wird zurückzustellen sein, wenn wir tatsächlich die Steuerlast mindern
wollen. Wenn dieser Weg nicht planmäßig beschritten wird, muß
schon die starke Minderung der den öffentlichen Kassen zufließenden
Mittel unnachsichtig eine solche Maßnahme erzwingen. Dazu kommt,
daß am 1. Dezember 1925 die Zahlungen nach dem Dawesplane beginnen,
die im ersten Jahre 1 Milliarde 220 Millionen betragen, steigend
bis 1928/29 auf 2,5 Milliarden Mark, wovon dann die Hälfte aus
dem Reichshaushalt entnommen werden muß, 950 Millionen der Eisenbahn
zur Last fallen, einschließlich der Transportsteuer, und 300 Millionen
auf die Industriebelastung,
Was ist nun geschehen, um die Steuern bzw. die öffentlichen Ausgaben
in ein richtiges Verhältnis zu unserer allgemeinen und wirtschaftlichen
Lage zu bringen, um alle die Folgen zu verhüten, die, wie ich
oben dargelegt habe, sich aus einer weiteren Überbesteuerung ergeben
müssen? Was ist ferner geschehen, um zu verhüten, daß die öffentlichen
Verwaltungen plötzlich vor der Tatsache stehen, daß ihnen die
Mittel nicht mehr in der Höhe zufließen, mit der sie in ihren Ausgabenvoranschlägen
gerechnet haben?
| Regierungen und Parteien haben sich jedenfalls überwiegend davon
überzeugt, daß hinsichtlich der Steuerbelastung ein starker Abbau ein-