Wirtschaft und Steuerpolitik, 279
an die Gemeinden verteilt werden. Da nun die Grund- und Gewerbesteuer
nur von einem Teil der Bevölkerung bezahlt wird und die Überspannung
dieser Steuern in vielen Fällen von den Gemeindeparlamenten
in der Weise beschlossen wird, daß diejenigen, die diese Steuern
zu zahlen haben, in der Minderheit sind, erblickt man in der Rückgabe
des Zuschlagsrechts zur Einkommensteuer einen Riegel für die Gemeindeparlamente.
Die Zuschläge zu den Realsteuern sollen nur in
einem bestimmten Verhältnis zu den Zuschlägen zur Einkommensteuer
angespannt werden können. Dieser Gedanke ist zweifellos gesund,
Durch die starke Heraufsetzung des steuerfreien Existenzminimums
werden aber breite Kreise der Gemeindebevölkerung durch die Einkommensteuerzuschläge
nicht berührt, Die Verhältnisse haben sich
in dieser Hinsicht gegenüber der Vorkriegszeit ganz außerordentlich
verschoben. Außerdem muß ja erst eine ordentliche Veranlagung der
Einkommensteuer vorliegen, ehe man die Gemeindeetats auf solchen
Veranlagungsergebnissen aufbauen und Zuschläge zur Einkommensteuer
beschließen kann. Die gegenüber den Forderungen der Länder
und Gemeinden ablehnende Haltung der Mehrheit des Reichstags und
auch der Reichsregierung wurde mit Recht damit begründet, daß das
Reich unmöglich mehr abgeben könne, als zur notwendigen Balancierung
seines Etats möglich ist, zumal die Reichsfinanzen in erster Linie
für die Erfüllung der Dawes-Lasten aufkommen müssen, Außerdem
sagte man sich mit Recht, daß es ganz unmöglich wäre, in einem Augenblick
eine grundsätzliche und endgültige Verteilung der Steuern vorzunehmen,
wo man nicht wüßte, was eigentlich zu verteilen ist. Es
weiß niemand, was zumal bei der ständig sich verschlechternden Wirtschaftslage
die neuen Steuern erzielen werden. Deshalb ist die Entscheidung
hierüber so lange verschoben worden, bis die Ergebnisse der
ersten Veranlagung vorliegen. Je geringer aber diese Steuerergebnisse
sind, um so härter wird der Kampf um den Finanzausgleich sein.
Jeder der Beteiligten wird seine Forderung so stellen, daß er seine
Ausgaben möglichst wenig herabzumindern braucht. Die Wirtschaft
und damit gleichzeitig alle Steuerpflichtigen können nur mit Sorge
diesen Auseinandersetzungen entgegensehen und werden alles daransetzen
müssen, damit dieser Ausgleich nicht wieder auf ihre Kosten
durchgeführt wird, d. h. durch eine entsprechende Erhöhung der Steuerlasten.
So kann man sagen, daß das schwierigste Problem der gesamten
Frage „Steuern und Wirtschaft‘ mit der jetzigen Steuerreform noch
nicht gelöst ist, so sehr es an sich bedeutungsvoll sein mag, daß die
Wirtschaft wenigstens bezüglich der Reichssteuern wieder mit einer
ordentlichen Gesetzgebung rechnen kann. Die Länder werden sich