Full text: Die deutsche Wirtschaft

476 Ministerialrat Dr. Frielinghaus: 
dels- und Handwerkskammern, als Körperschaften des öffentlichen 
Rechts mit der Stellung von Behörden und mit Geschäftsführern, die 
Beamtencharakter haben. Sie sind bisher allein der Landesgesetz- 
gebung unterworfen und deshalb nicht ganz einheitlich in ihrem Auf- 
bau. Aber da sie im letzten Jahrhundert nicht nur in den einzelnen 
Ländern Deutschlands, sondern in allen Kulturstaaten — wenigstens 
gilt dies für die wichtigen Handelskammern — entstanden sind, so 
verdanken sie ihre Errichtung einem überall empfundenen praktischen 
Bedürfnis. In dieser Hinsicht ist bezeichnend, daß die Türkei alsbald 
nach Abschüttelung der Kapitulationen in dem Frieden von Lausanne 
an die Gründung von Handelskammern herangetreten ist, die gleich- 
mäßig über das ganze Land verteilt werden sollen, 
Liegt die Vielgestaltigkeit der Organisationen im Interesse der 
Wirtschaft? Die Frage läßt sich nicht mit einem glatten Ja oder Nein 
beantworten. Wo Doppelarbeit oder gar Gegeneinanderarbeit erfolgt, 
da sollte eine Vereinfachung angestrebt werden. Denn wenn die 
Wirtschaft so häufig über die vielen Behörden klagt und sich über die 
oft vorhandenen Gegensätze der Behörden untereinander wundert, so 
sind die Behörden nicht minder erstaunt, wenn sie die Kämpfe der 
Wirtschaftsorganisationen sehen und wegen ihrer Vielgestaltigkeit oft 
nicht wissen, mit welcher sie wegen einer gesetzgeberischen Frage ver- 
handeln sollen, da fast immer mehrere sich für zuständig halten. In der 
Wirtschaft selbst führt dies oft dazu, daß die Wirtschaftsführer dieselbe 
Frage in den verschiedensten Organisationen behandeln müssen. Das 
hat gewiß manchmal seine Berechtigung, wenn nämlich verschiedene 
Interessen eine verschiedene Beleuchtung der Frage erfordern. Aber 
man darf wohl sagen, daß in den meisten Fällen eine Zeit- und Arbeits- 
verschwendung vorliegt, die den Führern der Wirtschaft das Mitwirken 
an den öffentlich-wirtschaftlichen Fragen so sehr verleidet. Zusam- 
menfassung der Kräfte unter Abbau der Organisationen wäre deshalb, 
genau wie bei den Behörden, auch hier am Platze. Erst dann wird 
sich klar ergeben, daß zur Übernahme der wirtschaftlichen Selbstver- 
waltung die Kammern am geeignetsten erscheinen, 
Bei den Handwerkskammern hat sich diese Erkenntnis schon Bahn 
gebrochen und soll demnächst in einem Reichsgesetz ihren Ausdruck 
finden. Hier marschieren Innungen und Kammern, also die reinen 
Interessenvertretungen und die halbamtlichen Vertretungen, zusammen 
und ergänzen sich in ihren bezirklichen wie zentralen Organisationen, 
Es soll eine volle Zusammenfassung der Kräfte angestrebt werden, die, 
wenn sie den richtigen Ausdruck findet, für das Handwerk gewiß 
segensreich sein wird, In der Landwirtschaft gehen die beiden Rich- 
tungen nicht immer zusammen, Hier sind die Kammern, wenigstens
	        
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