Full text: Die deutsche Wirtschaft

Die wirtschaftliche Einstellung der Rechtspflege. 489 
Dominante des anderen ist. Rechtund Wirtschaftsindge- 
genseitig Führer und Geführte. Um mich eines Gleich- 
nisses aus der Technik zu bedienen: sie erscheinen mir wie ein Pla- 
netenrad-Getriebe, bei dem bald das eine Zahnrad an dem anderen, 
bald aber umgekehrt abläuft, je nachdem die Kräfteeinspielung erfolgt. 
Statt allgemeiner Betrachtungen ist es aber wohl richtiger, konkrete 
Überlegungen anzustellen, 
Man muß meines Erachtens davon ausgehen, daß die Berührung 
der Rechtspflege mit der Wirtschaft stets nur auf dem Weg der jewei- 
ligen Entscheidung des einzelnen Falles erfolgt, der bereits 
einen Konfliktsstoff als etwas zur Wirklichkeit Gewordenes 
in sich trägt — im Gegensatz zu Anordnungen der Verwaltung, die 
bestimmte Maßnahmen für eine Reihe gleichartiger Fälle im voraus 
anordnet. 
Auch ist es meistens nicht so, daß die Entscheidung eines 
Rechtszugs den Abschluß bedeutet, Sehr oft muß ein länger dauernder 
Instanzenzug durchlaufen werden, bis im gegebenen Einzelfall das end- 
gültige Recht zum Vorschein kommt. Dabei ist naturgemäß nicht ver- 
kannt, daß die Entscheidung des einen Falles maßgebend für andere, 
gleichgelagerte, sein kann und wird und damit eine ganze Richtungsein- 
stellung zur Folge hat"). Immer aber wird damit zu rechnen sein, daß — 
solange man an dem Gedanken eines Instanzenzuges festhält — ein 
nicht geringer Zeitablauf nötig wird, bis die Entscheidung fällt. Daß 
diese Tatsache mit den Bedürfnissen der Wirtschaft und 
dem Rhythmus des wirtschaftlichen Lebens sehr oft in scharfen 
Widerspruch gerät, ist einleuchtend. Da es sich aber hierbei um eine 
mehr technische Maßnahme der Prozeßvorschriften handelt, muß m. E. 
dem höheren Gesichtspunkt vitaler wirtschaftlicher Bedürfnisse un- 
bedingt Rechnung getragen und der Weg gesucht und eingeschlagen 
werden, der — unbeschadet der Gründlichkeit des Verfahrens — eine 
jederzeit rasche Erledigung der Streitfälle gewähr- 
leistet. Der Ruf der Wirtschaft nach Beseitigung des Schnecken- 
gangs der Prozesse ist berechtigt. Für das Zeitalter der Kraftwagen 
und Flugzeuge taugt es für die Regel nicht mehr, in der idyllischen 
Postkutsche zu fahren. Indessen darf die Wirtschaft nicht bloß Hei- 
schende sein, Sie kann selbst vielfach Maßnahmen treffen, um eine 
Aufklärung des Sachverhalts schnell und zuverlässig zu ermöglichen 
dadurch, daß im Wirtschaftsleben längere Schwebezustände nicht ge- 
duldet und zugleich Formen gefunden werden, die den Sachverhalt hin- 
°) So war z.B. in den Fragen der sogenannten Freizeichnungsklauseln in den 
tetzten Jahren sofort zu spüren, daß die Vertragsbestimmungen sich alsbald den 
ergangenen oberstrichterlichen Entscheidungen anpaßten.
	        
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