Aufschwung des Königtums unter den Staufern. 149
mütig fiel er dem Kaiser zu Füßen: aber der Kaiser richtete ihn
unter Thränen auf und umarmte ihn. Er ward von deutscher Erde
verbannt, solange es dem Kaiser belieben würde, doch blieb
sein Geschlecht im Besitze der braunschweigischen und lünebur—
gischen Kernlande des Nordens.
Heinrichs Sturz zog eine völlige Veränderung der inneren
Lage in Deutschland nach sich. Schon bei seiner Achtung waren
seine Lehen verfallen und an andere verteilt worden. Im Norden
erhielt Erzbischof Philipp von Köln, der Nachfolger Reinalds,
ein neues Herzogtum Westfalen, das aus dem Herrschaftsgebiete
des sächsischen Herzogtumes südlich der Lippe gebildet ward. östlich
der Weser nahmen alle Bischöfe die großen Lehen und Vogteien
zurück, die sie dem Gestürzten allmählich hatten verleihen müssen.
Der Rest der nördlichen Herrschaft im Mutterland, der dann
übrig blieb, wurde an Albrecht von Anhalt, den Sohn Albrechts
des Bären, als stark verkürztes Herzogtum Sachsen verliehen.
Im Süden, in Baiern, wurde das welfische Machtgebiet nicht
minder zerstückelt. Steiermark, schon länger ziemlich frei in
seinen Bewegungen, wurde ein selbständiges Herzogtum, nicht
minder das Tiroler Gebiet der Grafen von Andechs, bald Herzog⸗
tum Meran benannt; andere Stücke des Landes wurden zum
staufischen Besitz geschlagen. Den Rest erhielt der Pfalzgraf Otto
von Wittelsbach, der Ahnherr des bairischen Königshauses, als
bairisches Herzogtum; doch wurden auch hier alle von Heinrich
zusammengebrachten kirchlichen Lehen den Bischöfen wiederum
zugestellt.
Zu einer vollen Revolution fürstlichen Besitzes gab somit
der Fall Heinrichs des Löwen Anlaß. Vorgenommen aber
wurde die Umwälzung in derselben Meinung, die schon der
Verselbständigung Osterreichs im Jahre 1156 zu Grunde gelegen
hatte: die alten Stammesherzogtümer wurden nicht mehr ge⸗
duldet, an ihre Stelle trat eine größere Anzahl mittlerer, teil⸗
weis mit dem Herzogstitel ausgestatteter Territorien. Diese
neuen Länder waren im ganzen nicht größer, als die Herrschaften
der Pfaffenfürsten; eine wesentliche Gleichsetzung des einzelnen
Laienfürsten mit dem Pfaffenfürsten war somit erreicht; es