Object : Der gesetzgeberische Ausbau des Deutschen Reiches und seine Wirtschaftlichkeitspolitik

Viileroy  &  Boch,  Mettlach.

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Die  Krankenkasse  für  andauernd  Kranke  in  Dresden  und  die  Unterstützungskasse
für  Angehörige  von  Arbeitern  und  Beamten  sind  lediglich  Krankenkassen  mit  weitgehenden
Leistungen.
Die  Arbeiterpensionskasse  in  Merzig  und  der  Arbeiterverein  in  Wadgassen  sind  Pensionskassen ­
  für  die  Mitglieder,  deren  Witwen  und  Waisen;  endlich  die  Witwen-  und  Waisenkasse ­
  in  Dresden  lediglich  eine  Unterstützungskasse  für  solche.
Die  Verwaltung  der  Kassen  geschieht  von  der  Firma  kostenfrei  unter  Mitwirkung  der
Mitglieder.  Den  Generalversammlungen  sind  Vorbehalten  besondere  einschneidende  Änderungen, ­
  wie  Erhöhung  der  Beiträge,  Verminderung  und  Erhöhung  der  Leistungen  und
Abänderung  der  Statuten.
Der  Umfang  der  Kassen  ergibt  sich  aus  folgender  Aufstellung  für  das  Jahr  1912:
Einnahmen.
Beiträge  der  Mitglieder  131  836,21  M.
,,  „  Firma  146409,11  „
Zinsen  und  sonstige  Einnahmen  50  801,65  ,,
Zusammen:  329  046,97  M.

Ausgaben.
Renten  an  Mitglieder  151  357,76  M.
Witwen-  und  Waisengeld  91  481,94  ,,
Arzt  und  Arzneien  17  639,44  >>
Sonstige  Ausgaben  6  325,75  ,,
Zusammen:  266  804,89  M.
Das  Vermögen  der  sämtlichen  Kassen  betrug  am
1.  Januar  1910  1  316  490,—  M.
Trotz  dieser  weitgehenden  Fürsorge  durch  die  geschilderten  Unterstützungskassen
kommen  Fälle  vor,  in  welchen  die  Unterstützungen  zum  Unterhalt  der  Empfänger  und
deren  Familien  nicht  ausreichen.  Die  Firma  hat  es  sich  deshalb  Vorbehalten,  unabhängig
von  diesen  Kassen  durch  Bewilligung  von  außerordentlichen  Unterstützungen  da  einzugreifen, ­
  wo  ihre  Arbeiter  in  Not  sind.  Um  nun  die  Gewährung  dieser  außerordentlichen
Unterstützungen  zu  erleichtern  und  sie  zugleich  in  einen  festen  Rahmen  zu  leiten,  hat
Frau  Geheimrat  von  Boch  zum  Andenken  an  ihren  am  11.  November  1898  verstorbenen
Ehegatten,  Geheimrat  Eugen  von  Boch,  der  Firma  die  Summe  von  100  000  M.  vermacht
mit  der  Bestimmung,  daß  die  Zinsen  des  Kapitals  unter  diejenigen  bedürftigen  und  kranken
Arbeiter  verteilt  werden  sollten,  deren  Krankengeld  aus  den  bestehenden  Kassen  statutgemäß ­
  abgelaufen  ist  oder  zu  ihrem  und  ihrer  Familie  Unterhalt  nicht  ausreicht.  Die  Verteilung ­
  dieser  Summe  wird  dem  Wunsche  der  Spenderin  entsprechend  den  Krankenkassenvorständen ­
  überlassen.  Die  Zinsen  des  Stiftungskapitals  werden  unter  die  Fabriken  nach
Maßgabe  ihrer  großjährigen  Krankenkassenmitglieder  verteilt.
DIE  BEAMTENPENSIONSKASSE.  Seit  dem  1.  Januar  1881  besteht  eine  Pensionskasse
für  die  Beamten  der  Firma  und  deren  Witwen  und  Waisen.  Die  Kasse  umfaßt  sämtliche
Angestellte,  welche  mindestens  100  M.  Monatsgehalt  beziehen  und  das  25.  Lebensjahr
erreicht  haben.
Die  Kasse  gewährt  den  Mitgliedern  nach  fünfjähriger  Karenzzeit
a)  bei  eintretender  Dienstunfähigkeit,
b)  nach  zurückgelegter  Mitgliedschaft  von  35  Jahren,
c)  mit  dem  Lebensalter  von  65  Jahren
eine  Pension.
            
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