Argentinien.
werden, die der finanziellen Leistungsfähigkeit der armen
Klasse Rechnung tragen. Hauptsächlich wird verlangt, daß
in den Zollsätzen der Wert der eingeführten Artikel berücksichtigt
wird in der Weise, daß die Waren in steigenden
Stufen von den gewöhnlichsten bis zu: den feinsten mit
Zöllen belegt werden, da. die Armen naturgemäß nur von
den gewöhnlichen Artikeln kaufen. Ein im Januar 1906 in
Kraft getretener Zolltarif bahnte diese Anderung an, war
aber offenbar in Anlage und Durchführung verfehlt, so daß
zahlreiche Reklamationen der Importeure einliefen, und da
sich ferner herausstellte, daß durch die Abänderungen die
Wünsche der beteiligten Kreise in keiner Weise erfüllt waren,
wurde im Februar 1907 eine Kommission für Revision des
Zolltarifs eingesetzt, von der die Regierung laut. Botschaft
des Präsidenten erwartet, daß sie unter Mitwirkung selbst
der einer .Zollermäßigung nur wenig geneigten Industriellen
einige heute nicht mehr in dieser Höhe berechtigte Sätze
ermäßigen werde.
Die Leitgedanken des neuen Tarifs sind die folgenden‘):
Vereinfachung des Tarifs im allgemeinen; Zollermäßigung
auf Nahrungsmittel der niederen Bevölkerungsklassen, um
der immer mehr zunehmenden Teuerung zu steuern; Abschaffung
derjenigen prohibitiven Zollsätze, die einigen Industriellen
Monopolstellung eingeräumt haben; gleichmäßige
Verteilung der Zollbelastung auf die einzelnen Artikel mit
Rücksicht auf ihre Beschaffenheit, Preise, deren Konsumenten
usw. und schließlich tunlichste Steigerung der fiskalischen
Einnahmen. Der in Buenos Aires zusammengetretene Bund
zur Wahrung kaufmännischer Interessen (Liga de Defensa
Comercial) machte der Kommission den Vorschlag, in erster
Linie die Abänderungen. durchzuführen, durch die der Teuerung
und dem Schmuggel gesteuert werden könnte; ferner diejenigen
hohen Zollsätze zu beseitigen oder zu ermäßigen,
durch die weder der Staatsschatz noch die Konsumenten
Nutzen ziehen könnten. Diese Maßregeln seien deshalb besonders
notwendig, weil viele Zweige der nationalen Industrie
trotz ihrer Monopolstellung nicht lebensfähig seien, weshalb
der Zolltarif in vielen Teilen herabgesetzt werden müsse, um
der Bereicherung einiger Industrieller auf Kosten des Staates
und der Konsumenten Einhalt zu tun.
Damit hat der Bund den schwächsten Teil der argentinischen
Zollgesetzgebung angegriffen. Es. ist schon im
1) Bericht des K. u. K. Österr.-Ungar. Gen.-Konsulats über das
Jahr 1906.
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