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patriarchalische Fürsorge für die Bauern als Pflicht des Gutsherrn be
ibrachtet.
II. Alte und neue Wege der Fürsorge.
Staatlicher Getreidehandel — Notstandsarbeiten.
Die Hilssbedürstigleit der unteren Klassen wurde zu Ansang der 20er
Jahre noch wesentlich verstärkt. Denn die Agrarkrisis hat auch die ärmere
Bevölkerung in große Not gebracht, da sie für die Abgaben und die drin
gendsten Lebensbedürfnisse nicht mehr das nötige Geld in die Hand bekam.
Der Fehler jener Theorie, die das Übel aus das Mißverhältnis der Zunahme
von Produktion und Population und aus den allgemeinen Überfluß an
Getreide zurückführte, lag gerade in Ost- und Westpreußen offen zutage.
Denn in manchen Jahren konnte die Ernte dort so gering sein, daß wegen der
mangelnden Verkehrswege in unfruchtbaren Kreisen Hungersnot entstand.
Hier hätte ein großzügiger, staatlicher Getreide-An- und -Verkauf
nach friderizianischem Muster den Ausgleich herstellen können. Gerade für
Lithauen hatte ja schon Friedrich Wilhelm I. das staatliche Magazinsystem,
das jenem Wechsel von Überfluß und Mangel entgegenwirken sollte, aus,
gebildet, und Friedrich der Große hat die Regulierung der Preise durch die
staatliche Getreidehandelspolitik zur Meisterschaft entwickelt.
Man erinnerte sich wohl dieses Vorbilds in der preußischen Beamten
schaft, und Einzelne, die sich ans die Tradition beriefen, wußten Maßregeln
im alten Stile durchzusetzen. Aber die neueren freihändlerischen Theorien
waren schon zu mächtig, als daß man diesen Weg hätte zu Ende gehen wollen.
Die Scanner der alten und die der neuen Schule wirkten gegeneinander.
So bekommen die staatlichen Maßregeln in dieser Frage etwas Schwankendes
und Unsicheres und lassen den einheitlichen königlichen Willen vermissen,
der die preußische Wirtschaftspolitik im 18. Jahrhundert gestaltet hat.
Als im Jahre 1821 trotz einer mittelmäßigen Ernte die Getreidepreise
wegen Mangels an Nachfrage und wegen der bedeutenden Einfuhr aus
Polen und Rußland erheblich sanken, wurde dem Grafen Lottum ein Fonds
von einer Million Taler zum Ankauf von Roggen für Rechnung des Staats
in den Provinzen Ost- und Westpreußen und Posen angewiesen^. Darauf
hin sind im Regierungsbezirk Königsberg vom Juli 1821 bis Dezember 1823
146728 Scheffel angekauft und in Königsberg, Pillau, Wehlau, Tapiau,
') CO. v. 7. Juni 1821. — Zum folgenden: Zusammenfassender Bericht des
Regierungspräfideuten Baumann in Königsberg v. 3. Jan. 1824. Geh. St. A. 77,
215, 31 vol. I. — Korrespondenz Lottums, Schöns und Hippels: Danzig St. A.
161, 573.