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einheimischen Bodenschätze als Alaun, Natron und Smaragde. 
Auch der Zucker bildete ein Monopol des Staates®®). 
Trotz der Staatskontrolle, welche auch die Preisbildung nach- 
drücklich beeinflußte, war die private Spekulation, besonders in 
Getreide, weit verbreitet und gab zu Zeiten von Hungersnöten 
zu wilder Preistreiberei und drückendem Kornwucher Anlaß”). 
Die Finanzverwaltung war im Araberreich ursprünglich von 
der politischen (und militärischen) scharf getrennt®). Neben dem 
militärischen Amir stand, unabhängig von ihm, der Chef des 
Finanzwesens (Amil). Dieser hatte gewöhnlich die gesamten Ein- 
künfte der Provinz in Pacht genommen und war meist zu einer 
Pauschalleistung verpflichtet. Das Streben der Emire ging darauf 
aus, daß ihnen auch die Finanzverwaltung unterstellt werde. Das 
war ungefährlich, solange die Zentralgewalt stark dastand. Sobald 
sie aber verfiel, war diese Verbindung der beiden Ämter der 
Anfang selbständiger Staats- und Dynastiebildungen. So in 
Ägypten unter den Tuluniden (9. Jahrhundert). Auf diese Weise 
hat sich dann später das Kalifenreich in seine Bestandteile auf- 
zelöst. 
Auch die zu frommen, kirchlichen Zwecken (Waisen, Lehrer, 
Moscheen) gestifteten Güter (Wakf) haben sowohl eine geld- wie 
naturalwirtschaftliche Zusammensetzung“). In den Wakfstiftungen 
überwog der städtische Grundbesitz (Miet- und Geschäftslokale, 
Buden); aber auch eine große Menge Ackerland war damit dem 
allgemeinen Wirtschaftsverkehr entzogen, immobilisiert. Manche 
Reiche und Große haben sich durch diese Wakfierung von Gütern 
eine Rente gesichert, eventuell auch für ihre Nachkommen, was 
in unsicheren Zeiten eine gute Anlage des Vermögens gewesen 
sein mag. Bei der Errichtung von Gebäuden zu Wakfzwecken 
ebenso wie auch in den Forderungen gegen die Wakfbauern 
scheint es nicht selten zur Ausbeutung der arbeitenden Klassen 
zekommen zu sein. 
68) Vgl. M. Sobernheim, Das Zuckermonopol unter Sultan Barsbay. Zeitschr. 
f, Assyrol. XXVIL 75 ff. 
67) Vgl. C. H. Becker, Regierung und Politik unter dem Kalifen Zähir 
um d. J. 415. Beitr. z. Gesch. Ägyptens unter d. Islam ı, 47 ff. (1902). 
5) Vgl. C. H. Becker, Steuerpacht und Lehenswesen. Islamstudien ı, 237 f. 
8) Becker, Zur Kulturgesch. Nordsyriens: Zeitalter der Mamluken. Islam- 
;tudien ı, 266 ff.
	        
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