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Fünftes Buch. Die Lehren der neuesten Zeit.
Bodenrente illegitim. Dies ist der Schluß, den man sehr bald aus
den Prämissen Ricaedo’s gezogen hat.
Diese Schlußfolgerung mußte sich auch um so natürlicher auf
drängen, da sie in einer sehr alten Auffassung, die schon aus der
Zeit vor Ricardo stammt, eine Stütze fand: die Idee der Ungerechtig
keit nicht nur des aus dem Grundbesitz stammenden Einkommens,
sondern des Grundbesitzes an und für sich. Das bewegliche Eigentum
ist eine persönliche Schöpfung des Menschen, eine Frucht der Spar
samkeit und der Arbeit, wenn auch nicht nicht immer des gegen
wärtigen, so doch zum wenigsten eines früheren Besitzers. Aber der
Boden! Ist er nicht eine Gabe der Natur, ein freies Geschenk der
Vorsehung, das allen ohne Ausnahme dargeboten wird? Man kennt
den berühmten Ausruf Peoudhon’s; „Wer hat die Erde gemacht? —
Gott. — Daher, fort mit Dir, Besitzer!“ *) Für diese ursprüngliche
und sehr alte Auffassung hat Ricardo wider Willen einen neuen
Beweis geliefert.
Der Gedanke eines natürlichen Anrechtes der Gemeinschaft auf
den Boden lebt in allen Ländern. Doch hat er in England zahl
reichere Anhänger als in anderen Ländern gehabt, vielleicht infolge
der dort bestehenden Vorherrschaft des Großgrundbesitzes und der
Mißbräuche, zu denen dies Anlaß gab. Dieser Gedanke hat seine
Wurzeln sogar in den juristischen Überlieferungen der Nation.
„Unsere Gesetze“, sagt der Rechtsgelehrte Feedeeic Pollock ä )
„kennen als absolutes Grundeigentumsrecht nur das der Krone. Der
ganze Boden wird so angesehen, als ob er mittelbar oder unmittelbar
von der Krone zu Lehen gegeben worden wäre, auch dort, wo keine
Abgabe oder Dienstleistung darauf ruht, und ohne daß die Archive
irgendeinen von der Krone ausgestellten Ubertragungstitel enthalten“.
Schon im 17. Jahrhundert behauptete Locke in seinem kleinen Buch
„On civil government“, daß „Gott die Erde den Menschenkindern
zum gemeinsamen Besitz gegeben habe“.
Seit dem Ende des 18. Jahrhunderts trifft man immer häufiger
die Behauptung eines Rechtes der Gemeinschaft, den ungerechter
weise angeeigneten Boden zurückzunehmen. Manchmal stammen sie
von unbekannten Reformern, oft aber auch von bedeutenden oder
berühmten Schriftstellern. 1775 schlug ein Lehrer in Newcastle,
Thomas Spenge, in einem in der philosophischen Gesellschaft dieser
Stadt gehaltenen Vortrage vor, daß das Eigentumsrecht am Boden
wieder den Gemeinden zufallen solle. Darauf sah er sich in der Folge
gezwungen, nach London zu flüchten, wo er nicht ohne Erfolg eine
b Phoudhon, Qu’est-ce que la propriete? S. 74.
2 J Pollock, The Land Laws, S. 12 (London, 1883).