Contents: Preußisches Landbuch

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Fünftes Buch. Die Lehren der neuesten Zeit. 
Bodenrente illegitim. Dies ist der Schluß, den man sehr bald aus 
den Prämissen Ricaedo’s gezogen hat. 
Diese Schlußfolgerung mußte sich auch um so natürlicher auf 
drängen, da sie in einer sehr alten Auffassung, die schon aus der 
Zeit vor Ricardo stammt, eine Stütze fand: die Idee der Ungerechtig 
keit nicht nur des aus dem Grundbesitz stammenden Einkommens, 
sondern des Grundbesitzes an und für sich. Das bewegliche Eigentum 
ist eine persönliche Schöpfung des Menschen, eine Frucht der Spar 
samkeit und der Arbeit, wenn auch nicht nicht immer des gegen 
wärtigen, so doch zum wenigsten eines früheren Besitzers. Aber der 
Boden! Ist er nicht eine Gabe der Natur, ein freies Geschenk der 
Vorsehung, das allen ohne Ausnahme dargeboten wird? Man kennt 
den berühmten Ausruf Peoudhon’s; „Wer hat die Erde gemacht? — 
Gott. — Daher, fort mit Dir, Besitzer!“ *) Für diese ursprüngliche 
und sehr alte Auffassung hat Ricardo wider Willen einen neuen 
Beweis geliefert. 
Der Gedanke eines natürlichen Anrechtes der Gemeinschaft auf 
den Boden lebt in allen Ländern. Doch hat er in England zahl 
reichere Anhänger als in anderen Ländern gehabt, vielleicht infolge 
der dort bestehenden Vorherrschaft des Großgrundbesitzes und der 
Mißbräuche, zu denen dies Anlaß gab. Dieser Gedanke hat seine 
Wurzeln sogar in den juristischen Überlieferungen der Nation. 
„Unsere Gesetze“, sagt der Rechtsgelehrte Feedeeic Pollock ä ) 
„kennen als absolutes Grundeigentumsrecht nur das der Krone. Der 
ganze Boden wird so angesehen, als ob er mittelbar oder unmittelbar 
von der Krone zu Lehen gegeben worden wäre, auch dort, wo keine 
Abgabe oder Dienstleistung darauf ruht, und ohne daß die Archive 
irgendeinen von der Krone ausgestellten Ubertragungstitel enthalten“. 
Schon im 17. Jahrhundert behauptete Locke in seinem kleinen Buch 
„On civil government“, daß „Gott die Erde den Menschenkindern 
zum gemeinsamen Besitz gegeben habe“. 
Seit dem Ende des 18. Jahrhunderts trifft man immer häufiger 
die Behauptung eines Rechtes der Gemeinschaft, den ungerechter 
weise angeeigneten Boden zurückzunehmen. Manchmal stammen sie 
von unbekannten Reformern, oft aber auch von bedeutenden oder 
berühmten Schriftstellern. 1775 schlug ein Lehrer in Newcastle, 
Thomas Spenge, in einem in der philosophischen Gesellschaft dieser 
Stadt gehaltenen Vortrage vor, daß das Eigentumsrecht am Boden 
wieder den Gemeinden zufallen solle. Darauf sah er sich in der Folge 
gezwungen, nach London zu flüchten, wo er nicht ohne Erfolg eine 
b Phoudhon, Qu’est-ce que la propriete? S. 74. 
2 J Pollock, The Land Laws, S. 12 (London, 1883).
	        
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