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Ausgangspunkte.
Für die Kontrolle der Ausfuhr in neutrale Länder werden Kontroll
organisation, Kontingentierung oder konsulare Aufsicht gefordert. Dies
ist, wie bereits dargestellt, in einigen neutralen Ländern auch durch
geführt worden.
Während die bisher dargestellten Maßnahmen für die Kriegsdauer
berechnet waren, befassen sich der Abschnitt B mit Übergangsmaß
nahmen für die Zeit des geschäftlichen, industriellen, landwirtschaft
lichen und maritimen Wiederaufbaues der alliierten Länder und
der Abschnitt C mit den dauernden Maßnahmen. Sie sind für das
internationale Problem des Wirtschaftskrieges deshalb von besonderer
Bedeutung, weil sie die wechselseitige wirtschaftliche Ab
hängigkeit der Staaten offen anerkennen und in den einzelnen Ab
hilfemitteln wie in den erläuternden Reden des französischen Handels
ministers Clementei in Paris und des englischen Premierministers
Asquith im Unterhause jene wirtschaftlichen Ursachen scharf hervor
treten lassen, die auf Seite der Alliierten zum wirtschaftlichen Kriege
drängten; es zeigen sich auch bereits Ansätze einer Regelung des Wett
bewerbes im weltwirtschaftlichen Interesse.
Es wurde in erster Linie von den genannten Staatsmännern hervor
gehoben, daß sich die Volkswirtschaften der alliierten Länder von der
deutschen Volkswirtschaft angegriffen fühlten. Asquith sprach
in seiner Rede vom 3. August 1916 von einem besonderen „System
deswirtschaftlichenVordringen s“, das Deutschland nach
dem Kriege wieder aufnehmen werde; er behauptete, daß die Deutschen
ihre Industrie bereits während des Krieges für einen Angriff auf die
Märkte der Alliierten und deren Verdrängung in den neutralen Ländern
bereits während der Übergangsperiode organisierten. Clementel
verwies darauf, daß die deutsche Farbstoffindustrie sich zu einer engen
Interessengemeinschaft zusammengeschlossen habe, um auch nach dem
Kriege die V orherrschaft auf dem Weltmärkte zu behalten; wo sich
der deutsche Handel einniste, erhebe er nicht nur Tribute, sondern bereite
die 0 k k u p a t i o n vor und hinter der Friedensarbeit versteckten sich
kriegerische Absichten. So haben wir es mit der bei England und
Frankreich bereits eingewurzelten Anschauung zu tun, daß die deutsche
Expansion sich als ein wirtschaftlicher Angriff entwickle.
Als Mittel dieses Angriffs, der als rechtswidrig hingestellt
wurde, wird mitunter ganz allgemein die unfaireMethode angegeben.
Die Resolution B IV spricht von „wirtschaftlichen Angriffen durch Über
schwemmung mit Waren oder irgend sonstiger unfairer Konkurrenz“.
Die am häufigsten angeführte Art des unlauteren Wettbewerbes ist das
„Dumping“, d. h. der Absatz von Waren im Auslande zu einem
niedrigeren Preise als im Inlande. Als verantwortlich hierfür wird die
deutsche Regierung betrachtet, die durch Zuschüsse, direkte oder in