Object: Geschichte des Bremer Binnenhandels im 19. Jahrhundert namentlich unter den alten Verkehrsformen und im Übergang

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entweder nur sich der Einrichtung bedienen, oder ganz daraus bleiben 
müsse. 1 ) Es werde kein Vertrag zwischen der Kaufmannschaft 
und den Schiffergilden geschlossen, diese bleiben völlig aufser 
Betracht, und jedem Kaufmann und jedem Schiffer, der nicht 
beiträte, stände es völlig frei zu schliefsen, man bleibe völlig in der 
freien Konkurrenz, nur dafs ein Teil der Befrachter als Gesamtheit 
als Befrachter auftrete. Die Schiffer sollen so angenommen werden, 
dafs ihre Zahl nach der Zugehörigkeit zu den einzelnen üferstaaten 
quotenmäfsig abgestuft wäre, um so die Regierungen von einem 
Einspruch abzuhalten. Natürlich ist die Konstruktion sowohl nach 
der Seite der modernen freien Konkurrenz hin, als der rein privaten 
Regelung etwas künstlich, aber die Regierungen waren einverstanden 
und die Schiffergilden zusamt den Stapeln standen nach den 
Beschlüssen des Wiener Kongresses vor der Auflösung, wobei 
zugleich die Stromschiffahrt eine freie werden sollte. Obgleich man 
die Schifferschaft von jeder Mitwirkung fernhalten wollte, und den 
Schiffern, die sich meldeten, nur die Akzeptierung der Bedingungen 
überliefs, kam es im übrigen natürlich doch auf die tatsächlichen 
Machtverhältnisse an, und die Schiffergesellschaften, als welche man 
die Schiffer der drei neuen und zwei alten Fahrten, auf Minden, 
Hameln etc. und Münden, auf Celle und Hannover, jeweils unter 
Vorstehern konstituierte, traten als solche in den folgenden 
Streitigkeiten in Opposition. 
Es wurde ein Verladebureau in Bremen errichtet, dem der in 
Bremen domizilierte Direktor der Reiheschiffahrt Vorstand, der 
Zollinspektor Niemeyer wurde Mitdirektor und sollte die Schiffer 
während der Fahrt beaufsichtigen. Dazu trat eine besondere 
Schiffahrtsdeputation für die Oberweserreiheschiffahrt. In dieser 
Weise war zunächst in dem Regulativ die Auffuhrsschiffahrt 
organisiert. Für die Talschiffahrt sollten sich die Schiffer in 
Münden melden, wenn sie an der dort gebildeten Reihe teilnehmen 
wollten etc. Für die Talschiffahrtsabfertigung lag naturgemäfs ein 
gröfserer Einflufs bei den Oberländer Kaufmannschaften, die durch 
ihre kaufmännischen Deputationen die Mafsregeln durchführten. Im 
allgemeinen verfolgten die Bremer die Praxis, sich möglichst wenig 
in die Regelung durch die Korrespondenzplätze zu mischen, wenn 
gleich durch das Regulativ auch da, wo kein unmittelbarer Konnex 
mit der Kaufmannschaft stattfand oder zeitweise ausgeschaltet 
wurde, eine gewisse Bindung schon an sich auch für die Talschiffahrt 
*) Über die Unterscheidung von Reihe- und Aufserreihegut betreffs 
regelmäßig kommender und weniger regelmäßiger Güter s. a, Weser-Zeitung 
No. 3739, Bremer Handelsblatt No. 218.
	        
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