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seiner Arbeit meistens sehr hohe Ausfuhrzölle zu entrichten hatten,
z. B. Butter, Käse, Fleisch, Hanf, Flachs, was natürlich den Ab-
satz beschwerte und verteuerte, es gab noch eine ganze Reihe
weiterer direkter Belastungen, die auf der Landwirtschaft ruhten?).
Die Städte, voran Amsterdam; haben nament-
lich iniden ersten Zeiten der Republik gern
Lasten; die ihnen unbequem waren, auf das
platte Land abgewälzt und’ damit. zum Teil
die Verarmung des letzteren befördert: das
nötigte 1612 die Staaten von Holland zu einer Befreiung des Landes
vom 50. Pfennig?). An erster Stelle unter den direkten Lasten
stand die Grundsteuer, die von unbeweglichen Gütern im
weitesten Umfange, von dem Haus und Hof bis auf den Backofen,
den Fischereien, Windmühlen, Fähren, Herdgeldern, überhaupt allen
Herren- und Nutzrechten jeder Art erhoben wurde. Doch war
die Grundsteuer in allen Provinzen verschieden?). In Holland
wurde sie 1632 auf den 5. Pfennig des Pachtwertes der Ländereien
und den 8. Pfennig des Mietwertes der Häuser und Mühlen, 1732
auf den 12. Pfennig festgesetzt). In Seeland waren die Lände-
reien nach der Fruchtbarkeit in 7 Klassen geteilt, die 34—52 Stüver
per Morgen zahlten; dazu kamen die ‚‚Statenpenninge‘, meist
der 200. Pfennig nach demselben Anschlag, sodann noch recht
hohe Abgaben für Wasser und Deiche; außerdem eine Steuer auf
Häuser, Mühlen und Zehnten. In Overyssel bestand eine
Grundsteuer von 15 Stüvern für jedes ausgesäte Malter und für
Ländereien auf Geldpacht der 7. Pfennig. Ferner bestanden Ab-
gaben, die beim Eigentumsübergang von unbeweglichen Gütern
und den ihnen gleichgestellten Rechten zu entrichten waren. In
Groningen wurde 1632 eine allgemeine Grundsteuer einge-
führt, die 1650 auf den 5. Pfennig der Jahresmiete für Häuser und
Ländereien festgesetzt wurde. Ein sog. Pferdegeld, dessen Höhe
!) Blink, Geschiedenis, II, 229 f.; die zahllosen kleinen und großen Ab-
gaben verschiedenster Art, die den Landmann trafen, zählt auf Sickenga,
Bijdrage, S. 336 ff. Über die hohen Belastungen der Landwirtschaft Hogen-
dorp, I, 27ff.
?) Elias, Regentenpatriciaat, S. 74.
3) Vgl. Sickenga,S. 331 ff.; schon 1610 bei Blok, Rel. Venet., S. 51.
*‘) Blink, a. a. O., S. 233. In schlechten Zeiten ging die Grundsteuer
mangelhaft ein; so klagte 1667 van der Goes (Briefwisseling, S. 268).
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