Bl. 4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
lichen Tätigkeit ist darum der auf die.-Produktion, Herbeischaffung,
Verwendung dieser Güter gerichtete Staatshaushalt. Was in dieser
Weise von den einzelnen Staaten gilt, das gilt in gleicher Weise
von den Staatenverbänden, den Staatenstaaten, sowie auch von der
periodischen Zusammenwirkung zweier oder mehrerer Staaten.
Freilich wird die vorübergehende Zusammenwirkung keiner dauernden
Einrichtungen bedürfen. Sobald aber die Verbindung der Staaten,
mag sie so lose wie immer sein, doch einen dauernden Charakter
annimmt, so wird es dauernder Einrichtungen bedürfen zur Be-
friedigung des Güterbedarfes‘ des zusammengesetzten Staates bzw.
Staatenbundes. Die Staatenverbindungen haben demgemäß auch
ihren eigentümlichen finanziellen Charakter, welcher in vieler Be-
ziehung von dem der einzelnen Staaten verschieden ist. Wie im
allgemeinen in der Finanzwissenschaft ist hier nicht so sehr die
Ausgabenfrage, als das Problem der Einnahmen von Wichtigkeit.
So entsteht das, was Stein Bundesfinanzwesen und Bundesfinanz-
wissenschaft nennt, wozu auch das Problem des sogenannten
Finanzausgleiches gehört.
Die Einnahmequellen der Staatenverbindungen lassen sich vor
allem nach dem Gesichtspunkte unterscheiden, daß sie teils ur-
sprüngliche, selbständige, teils abgeleitete unselbständige, direkte
oder indirekte Quellen sind. Die Staatenverbindungen verfügen
entweder über eigene, besondere Einnahmen oder sie gewinnen ihre
Einnahmen aus den Beiträgen der einzelnen Staaten, die die Staaten-
verbindung bilden. Die selbständigen Einnahmen können von der-
selben Natur sein wie die Staatseinnahmen überhaupt, sie stammen
also aus Vermögen, Kredit, direkten und indirekten Steuern usw.
Theorie und Praxis weisen darauf hin, daß Staatenverbindungen,
sofern sie aus selbständigen Quellen schöpfen wollen, hierzu nament-
lich ‚die Zölle, die inneren Verbrauchsabgaben, gewisse Verkehrs-
steuern, Gebühren, viel seltener direkte Steuern benutzen können.
Die Wahl unter diesen Einnahmequellen wird, von anderen Um-
ständen abgesehen, namentlich von der Intensität, der größeren
oder geringeren Festigkeit und Innigkeit der betreffenden Staaten-
verbindung abhängen. In einzelnen Fällen werden auch finanz-
technische Momente Einfluß haben. So werden Zölle als Kinnahme-
quellen namentlich dort am Platze sein, wo die Staatenverbindung
über ein großes Territorium sich erstreckt, da auf engerem Ge-
biete diese Einnahmequelle ohne größere Störung und Belästigung
des Verkehrs nicht durchführbar ist. Soferne aber die Staaten-
verbindung über selbständige Einnahmequellen nicht verfügt oder
aber diese ungenügend sind, werden zur Deckung der Bedürfnisse
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