Full text: Finanzwissenschaft

Bl. 4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
lichen Tätigkeit ist darum der auf die.-Produktion, Herbeischaffung, 
Verwendung dieser Güter gerichtete Staatshaushalt. Was in dieser 
Weise von den einzelnen Staaten gilt, das gilt in gleicher Weise 
von den Staatenverbänden, den Staatenstaaten, sowie auch von der 
periodischen Zusammenwirkung zweier oder mehrerer Staaten. 
Freilich wird die vorübergehende Zusammenwirkung keiner dauernden 
Einrichtungen bedürfen. Sobald aber die Verbindung der Staaten, 
mag sie so lose wie immer sein, doch einen dauernden Charakter 
annimmt, so wird es dauernder Einrichtungen bedürfen zur Be- 
friedigung des Güterbedarfes‘ des zusammengesetzten Staates bzw. 
Staatenbundes. Die Staatenverbindungen haben demgemäß auch 
ihren eigentümlichen finanziellen Charakter, welcher in vieler Be- 
ziehung von dem der einzelnen Staaten verschieden ist. Wie im 
allgemeinen in der Finanzwissenschaft ist hier nicht so sehr die 
Ausgabenfrage, als das Problem der Einnahmen von Wichtigkeit. 
So entsteht das, was Stein Bundesfinanzwesen und Bundesfinanz- 
wissenschaft nennt, wozu auch das Problem des sogenannten 
Finanzausgleiches gehört. 
Die Einnahmequellen der Staatenverbindungen lassen sich vor 
allem nach dem Gesichtspunkte unterscheiden, daß sie teils ur- 
sprüngliche, selbständige, teils abgeleitete unselbständige, direkte 
oder indirekte Quellen sind. Die Staatenverbindungen verfügen 
entweder über eigene, besondere Einnahmen oder sie gewinnen ihre 
Einnahmen aus den Beiträgen der einzelnen Staaten, die die Staaten- 
verbindung bilden. Die selbständigen Einnahmen können von der- 
selben Natur sein wie die Staatseinnahmen überhaupt, sie stammen 
also aus Vermögen, Kredit, direkten und indirekten Steuern usw. 
Theorie und Praxis weisen darauf hin, daß Staatenverbindungen, 
sofern sie aus selbständigen Quellen schöpfen wollen, hierzu nament- 
lich ‚die Zölle, die inneren Verbrauchsabgaben, gewisse Verkehrs- 
steuern, Gebühren, viel seltener direkte Steuern benutzen können. 
Die Wahl unter diesen Einnahmequellen wird, von anderen Um- 
ständen abgesehen, namentlich von der Intensität, der größeren 
oder geringeren Festigkeit und Innigkeit der betreffenden Staaten- 
verbindung abhängen. In einzelnen Fällen werden auch finanz- 
technische Momente Einfluß haben. So werden Zölle als Kinnahme- 
quellen namentlich dort am Platze sein, wo die Staatenverbindung 
über ein großes Territorium sich erstreckt, da auf engerem Ge- 
biete diese Einnahmequelle ohne größere Störung und Belästigung 
des Verkehrs nicht durchführbar ist. Soferne aber die Staaten- 
verbindung über selbständige Einnahmequellen nicht verfügt oder 
aber diese ungenügend sind, werden zur Deckung der Bedürfnisse 
34
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.