6; 5. Buch. Der Staatskredit.
nun durch verschiedene Maßregeln eine größere Ausdehnung ge-
geben wurde. Es sei noch bemerkt, daß auch Zahlungen auf die
noch vor Ausbruch des Krieges kontrahierte tilgbare 3!/, prozentige
Schuld rückständig waren. Die wichtigste Maßregel war aber die
Schaffung eines neuen Typus der Staatsschuld, die Bons der
nationalen Verteidigung, die der Finanzminister Ribot einführte.
Was speziell diese Bons betrifft, so wurde alles getan, um
deren Absatz zu befördern. Alle öffentlichen Kassen, Postschalter,
Eisenbahnschalter usw. wurden mit dem Absatz betraut. Besonders
günstige Bedingungen wurden gewährt, so namentlich: 1. ein Zins-
fuß von 5 Prozent, was bei dieser Darlehnsform, wo die Zinsen im
vorherein in Abzug kamen, etwas mehr beträgt; 2. Befreiung von
der Steuer und Ausgabe von Appoints von 3, 6 und 12 Monaten;
3. Vorzugsrecht bei späteren Anlehen mit günstigeren Bedingungen;
4. Zusicherung der Lombardierung von seiten der Bank von Frank-
reich. Namentlich das kleine Kapital beteiligte sich bei der Sub-
skription; „aus den Strümpfen, aus den kleinen Geldbörsen, aus den
Hütten kam das Geld“, sagte Ribot. Das große Kapital zeigte
sich zurückhaltender, es reservierte sich für günstigere Gelegen-
heiten. Und während auf dem Lande namentlich die langfristigen
Appoints gesucht wurden, also die Absicht der Kapitalsanlage zum
Ausdruck kam, war in den Städten, in dichtbevölkerten Departe-
ments, wie dem Seine-Departement, das kurzfristige beliebter. In
der zweiten Hälfte des Jahres 1915 schritt Frankreich zur Aus-
gabe einer konsolidierten Rentenschuld von 10 Milliarden Franks
zum Zinsfuß von 6 Prozent — seit der Zeit Napoleons und mit
Ausnahme der nicht bedeutenden Mor g an’schen Anlehe im deutsch-
französischen Kriege — eine unbekannte Erscheinung.
3. Deutschland, Österreich-Ungarn. Deutschland
hat zur Deckung der Kriegskosten sowohl schwebende als konsoli-
dierte innere Schulden aufgenommen, die unter großer Beteiligung
des Publikums plaziert wurden. Die Größe der Kriegsanlehen be-
trug insgesamt 98298 Millionen Mark.
Österreich und Ungarn haben vorwiegend aus inneren konsoli-
dierten Anlehen die Mittel zur Deckung der Kriegskosten ge-
wonnen. Die Kriegsanlehen ergaben für Österreich einen Betrag
von 35075, für Ungarn von 18537 Millionen Kronen.
4. Zusammenfassung. Wenn wir hiermit konstatieren,
daß selbst den reichsten Staaten, namentlich in einzelnen Phasen
des Weltkrieges, der Kredit beinahe versagte, so gilt dies natür-
lich noch weit mehr von den kleinen Staaten, die in mehr mindere
Abhängigkeit von den großen Staaten gerieten. Die kleinen Staaten
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