fullscreen: Acht Gutachten über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe

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welcher die Beschäftigung stattfinden darf, durch Ortsstatut zu 
bestimmen. Auch die Äußerungen des damaligen preußischen 
Handelsministers Freiherrn von Berlepsch lassen dieses erkennen. 
Er führte in der Reichstagssitzung vom 15. Februar 1891 
folgendes aus: „Die Regierungen sind der Meinung, daß es 
in der Tat eine ganze Reihe von Ortschaften gibt, in denen es 
unbedingt zulässig, ja sogar notwendig ist, die Beschäftigung durch 
Ortsstatut noch mehr einzuschränken." Und weiter sagte der 
Minister in der Sitzung vom 5. Mai desselben Jahres: „Aller 
dings werde ich Anweisungen dahin ergehen lassen, daß auf 
Grund des Gesetzes auf möglichste Sonntagsruhe hingewirkt 
werde. Nimmt man in das Gesetz die Bestimmung auf, daß 
ortsstatutarische Regelung dieses Gegenstandes eintreten soll, so 
übernimmt man damit auch die Pflicht, diese Bestinimung nach 
Möglichkeit durchzuführen, und die Behörden werden das in 
Preußen und den anderen deutschen Staaten verwirklichen." 
Auch diese Absicht der Gesetzgeber ist nur zu einem sehr 
geringen Teile erreicht worden. Es sind doch verhältnismäßig 
recht wenige Orte, in welchen die Arbeitszeit an Sonn- und 
Feiertagen auf weniger als 5 Stunden festgesetzt ist, und unter 
diesen befinden sich wieder noch solche mit 4'/ 2 ständiger Arbeits 
zeit, die einer Einschränkung wohl kaum noch gleichzuachten 
ist. — Da die ortsstatutarische Regelung also nicht in dem er 
wünschten und erhofften Umfange eingetreten ist, so ergibt sich 
hieraus die Notwendigkeit weitergehender gesetzlicher Vorschriften. 
Diese Notwendigkeit erachten wir drittens für gegeben aus 
sanitären Gründen und Gründen der öffentlichen 
Wohlfahrt. Hierfür berufen wir uns auf das folgende Zeugnis 
des 4. internationalen Kongresses für. Gesundheitspflege im 
Jahre 1882 in Genf: 
„Der menschliche Organismus ist so eingerichtet, daß er von 
7 Tagen je einen zur Erholung von leiblicher und geistiger Arbeit 
bedarf. Der wöchentliche Erholungstag ist dem Menschen um so 
notwendiger, je anstrengender, je einförmiger die Arbeit und je 
mehr dieselbe mit gesundheitsschädlichen Einflüssen verbunden ist.
	        
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