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welcher die Beschäftigung stattfinden darf, durch Ortsstatut zu
bestimmen. Auch die Äußerungen des damaligen preußischen
Handelsministers Freiherrn von Berlepsch lassen dieses erkennen.
Er führte in der Reichstagssitzung vom 15. Februar 1891
folgendes aus: „Die Regierungen sind der Meinung, daß es
in der Tat eine ganze Reihe von Ortschaften gibt, in denen es
unbedingt zulässig, ja sogar notwendig ist, die Beschäftigung durch
Ortsstatut noch mehr einzuschränken." Und weiter sagte der
Minister in der Sitzung vom 5. Mai desselben Jahres: „Aller
dings werde ich Anweisungen dahin ergehen lassen, daß auf
Grund des Gesetzes auf möglichste Sonntagsruhe hingewirkt
werde. Nimmt man in das Gesetz die Bestimmung auf, daß
ortsstatutarische Regelung dieses Gegenstandes eintreten soll, so
übernimmt man damit auch die Pflicht, diese Bestinimung nach
Möglichkeit durchzuführen, und die Behörden werden das in
Preußen und den anderen deutschen Staaten verwirklichen."
Auch diese Absicht der Gesetzgeber ist nur zu einem sehr
geringen Teile erreicht worden. Es sind doch verhältnismäßig
recht wenige Orte, in welchen die Arbeitszeit an Sonn- und
Feiertagen auf weniger als 5 Stunden festgesetzt ist, und unter
diesen befinden sich wieder noch solche mit 4'/ 2 ständiger Arbeits
zeit, die einer Einschränkung wohl kaum noch gleichzuachten
ist. — Da die ortsstatutarische Regelung also nicht in dem er
wünschten und erhofften Umfange eingetreten ist, so ergibt sich
hieraus die Notwendigkeit weitergehender gesetzlicher Vorschriften.
Diese Notwendigkeit erachten wir drittens für gegeben aus
sanitären Gründen und Gründen der öffentlichen
Wohlfahrt. Hierfür berufen wir uns auf das folgende Zeugnis
des 4. internationalen Kongresses für. Gesundheitspflege im
Jahre 1882 in Genf:
„Der menschliche Organismus ist so eingerichtet, daß er von
7 Tagen je einen zur Erholung von leiblicher und geistiger Arbeit
bedarf. Der wöchentliche Erholungstag ist dem Menschen um so
notwendiger, je anstrengender, je einförmiger die Arbeit und je
mehr dieselbe mit gesundheitsschädlichen Einflüssen verbunden ist.