Full text: Finanzwissenschaft

C.T. Abschnitt. Die staatstheoretische od. politische Grundlage d. Steuerwesens. 329 
lehren des Steuerwesens einerseits in der Staatslehre, andererseits 
in der Sozialökonomie zu suchen. Wenn Schäffle neben der 
dieser Auffassung entsprechenden Steuerstaatslehre und Steuer- 
sozialökonomie noch die Steuerfinanzwissenschaft unterscheidet, so 
hat ihn wohl die schematisierende Lust zu weit geführt, denn die 
Steuerfinanzlehre ist nichts anderes, als jener Teil der Steuerlehre, 
welcher das Verhältnis der Steuer zu den anderen staatlichen Ein- 
nahmen untersucht. 
Die staatstheoretische Bedeutung des Steuerwesens und um- 
gekehrt die steuertheoretische Bedeutung der Staatslehre wird immer 
mehr erkannt. Zur Erforschung dessen bietet die neuere Geschichte 
kaum bessere Beispiele, als den Zusammenhang der steuerpolitischen 
Kämpfe Bismarck’s mit der allgemeinen politischen Lage, deren 
eine charakteristische Signatur darin zu erblicken ist, daß die in 
ihren Rechten und ihren Gefühlen verletzten Katholiken gegen die 
Steuerreformen kämpften, bis endlich Bismarck den Weg nach 
Uanossa antreten mußte, mit dem Vatikan Frieden schloß, den 
Kulturkampf einstellte, um wenigstens die Branntweinsteuer erhöhen 
zu können, wenn er auch auf die Einführung des Tabak- und 
Branntweinmonopols verzichten mußte. Auch darin kommt der 
Zusammenhang der finanziellen und politischen Interessen zum 
Ausdruck, daß das Gelingen der finanziellen Pläne Bismarck’s 
für die europäische Politik von wichtigen Folgen begleitet 
worden wäre. 
Die Steuer hat in manchen Fällen den Weg der politischen 
und wirtschaftlichen Freiheit geebnet. So hat im Mittelalter die 
Niederlassung der Juden ganz besonders der Umstand gefördert, 
daß sie als Steuerobjekt betrachtet wurden; die Fürsten sahen gern 
ihre Niederlassung, ja oft verboten sie den Städten, sie in ihr Be- 
reich zu ziehen. Auch das Zunftsystem erschütterte die Gewährung 
von nicht der Zunft einverleibten Unternehmungen, die die könig- 
lichen Einnahmen alimentierten. 
Die modernen Verfassungskämpfe, die namentlich im Interesse 
der Mittelklasse geführt wurden, zeigen klar den Zusammenhang 
der politischen und steuerlichen Fragen. So wie die Steuerleistung, 
die Teilnahme an den Staatslasten von Einfluß sind auf die Ge- 
staltung der Verfassung, auf den Genuß der verfassungsmäßigen 
Rechte, so gestaltet sich andererseits unter dem Einfluß der Ver- 
fassung die Verteilung der Steuerlasten auf höchst verschiedene 
Weise, gewöhnlich mit der Tendenz, daß die regierenden Klassen 
die Steuerlast nach Möglichkeit auf die außerhalb der Verfassung 
stehenden oder minder berechtigten resp. minder vermöglichen
	        
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