Full text: Kritische Studien zum wirtschaftlichen Problem des Zwei- und Dreischichtensystems in Hochofenbetrieben

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macht auch Lipmann aufmerksam, indem er ausführt, daß 
vielleicht unter dem Gesichtspunkt der Ermüdung und 
Leistungsfähigkeit eine Verlängerung der Arbeitszeit zu- 
lässig sein kann, deshalb durchaus noch nicht ohne weiteres 
unter dem Gesichtspunkt des Arbeitswillens. „Leicht 
könnte, wenn eine Verlängerung der Arbeitszeit ohne Ein- 
verständnis mit der Arbeiterschaft vorgenommen wird, die 
Wirkung auf den Arbeitswillen so schädlich sein, daß alle 
Erwägungen über die optimale Normalarbeitszeit, die na- 
türlich unter der Voraussetzung normalen Arbeitswillens 
angestellt wurden, nicht im entferntesten mehr stimmten“ 2). 
Gerade der Charakter der Arbeit im Hochofenbetrieb 
verlangt stärkste Beachtung dieser Zusammenhänge, zumal 
dann, wenn der „Handarbeit“ noch ein so weiter Spiel- 
raum verblieben ist wie in unserem Falle. Aber auch bei 
weitergehender Mechanisierung des Arbeitsvollzuges bleibt 
im Hochofenbetrieb doch ein gewisser Teil von wichtigen 
Verrichtungen bestehen, die nicht mehr mechanisierbar 
sind, schon weil der Hochofen selbst nicht im eigentlichen 
Sinne eine Maschine darstellt, wenn er auch als ein ihr 
durchaus verwandtes Gebilde angesehen werden kann. 
Der Unterschied tritt deutlich heraus bei einer scharfen 
Bestimmung der wesentlichen Merkmale der Maschine?): 
Ihre „innere Eigenbewegung“, deren Selbständigkeit sie 
von dem der Führung bedürftigen Werkzeug unter- 
scheidet, verlangt die dauernde Speising „im Sinne der 
Zufuhr von Kraft oder Kraftstoff“. Das andere Haupt- 
merkmal der Maschine besteht darin, daß die Form dieser 
Kigenbewegung durch ihren Bau „im Sinne der Zwangs- 
Jäufigkeit“ bestimmt wird. So „bekundet sich die Maschine 
als Mechanismus“ darin, „daß sie der körperliche Träger 
') Lipmann, Arbeitszeit und Erzeugungsmenge, S. 522, 
°) Für das Folgende vgl. v. Gottl-Ottlilienfeld, Wirtschaft und 
Technik, S. 94f.
	        
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