Full text: Kritische Studien zum wirtschaftlichen Problem des Zwei- und Dreischichtensystems in Hochofenbetrieben

— A785 — 
Als seine Wiedereinführung in Aussicht stand, war es 
daher nur im Wege einer Vorkalkulation möglich, die 
Veränderungen des Lohnaufwandes im Hochofenbetriebe zu 
untersuchen. Diese Vorkalkulation konnte auf den im 
großen ganzen stabilen Lohn- und Währungsverhältnissen 
Ende des Jahres 1924 aufbauen, zu dessen Anfang das 
Zweischichtensystem wieder eingeführt worden war; nur 
diese Grundlage erlaubte es, dem Einfluß des Lohnauf- 
wandes auf die „Rentabilität“ des Hochofenbetriebes bei 
Einführung des Dreischichtensystems nachzugehen. Da es 
nach Auffassung der Werksleitung undenkbar erschien, 
daß bei der Arbeitszeitveränderung im Gesamtbetrieb ein- 
zelne Gruppen oder einzelne Betriebe herausgenommen 
werden könnten, wurde eine Gesamtberechnung des Ein- 
fiusses der Einführung des Achtstundentages auf die Lohn- 
ausgaben des Hüttenwerks überhaupt *), getrennt nach seinen 
drei Betriebsgruppen vorgenommen. Während diese Neu- 
regelung der Arbeitszeitverhältnisse für den Hochofenbetrieb 
das Dreischichtensystem gebracht hätte, würde sie nach den 
Angaben der Vorkalkulation für das HErzbergwerk eine 
Herabsetzung der Arbeitszeit von 8 auf 7 Stunden, für die 
übrigen Betriebe von 9%, auf 8 Stunden nach sich ge- 
zogen haben. 
Die Lohnkosten des Hochofenbetriebes wurden hierbei 
mit den Lohnausgaben für die Kraftanlage und die dazu- 
gehörige Gasreinigung mit Gasgeneratoren”zu einer einheit- 
lichen Kostengröße zusammengefaßt. Für diese Betriebs- 
gruppe wurde bei Übergang vom Zwei- zum Dreischichten- 
system „unter Voraussetzung gleicher Arbeitsweise“ *) eine 
Vermehrung der Belegschaft um 50%, angenommen und 
damit eine Lohnausgabenmehrung in gleicher Höhe ein- 
gesetzt, in. der Voraussetzung, daß der Verdienst der 
Arbeiter gleich bliebe. Diese letztere Einschränkung mußte 
*) Aus der Denkschrift des Hüttenwerkes,
	        
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