Full text : Der Salzhandel, die Salinen und Salzbergwerke Württembergs im 19. Jahrhundert

VI.  Staatliche  und  private  Organisation.

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Die  Gedanken  weiter  Volkskreise  weisen  schon  durchaus ­
  in  dieser  Richtung.  Es  gilt  schon  als  allgemein
moralische  Forderung,  das  Erbteil,  das  der  Einzelne
bekam,  nicht  zu  schmälern,  sondern  womöglich  vermehrt
seinen  Kindern  zu  hinterlassen.  Wer  das  nicht  fertig  -
bringt,  gilt  als  schlechter  Haushalter.  Nichts  ist  so  unpopulär, ­
  als  die  Erbschaftssteuer  unter  Agnaten^,  weil
eben  unausgesprochen  und  unbewußt  die  Familie  als
der  eigentliche  Träger  des  Eigentums  gilt.  Die  Volksmoral ­
  faßt  durchaus  den  Einzelnen  nur  als  Besitzer,
der  vorübergehend  verwaltet,  was  er  von  Voreltern
hat  und  an  Nachkommen  weitergibt,  ganz  im  Sinne  der
Religion,  die  den  Menschen  als  „Verwalter"  irdischer
Güter  gerne  bezeichnet.  Wenigstens  gilt  dies  von  allen
gesunden  Volkskreisen,  dabei  aber  hoch  und  niedrig;
für  den  Bauern  nicht  minder  als  den  Bürger  und  Adeligen, ­
  aber  auch  für  den  Beamten  aller  Grade  und  den
besser  situierten  Arbeiter.  Nur  die  Kreise  denken  anders, ­
  die  nichts  zu  verlieren  haben  oder  ganz  von  Phrasen ­
  und  Utopien  durchtränkt  und  verdreht  sind;  allein
der  echte  Proletarier  war  niemals  der  normale  Staatsbürger ­
  und  kann  es  in  keinen,  Kulturstaat  jemals  sein.
Davon  abgesehen  ist  das  moralische  Recht  der  Familie
auf  vererbbares  Eigentuni  einfach  selbstverständlich  und
gehört  zum  ganzen  Zusammenhalt  geschichtlicher  Tradition, ­
  die  ihrerseits  das  Rückgrat  des  Staates  ist.
Keine  eigentümliche  ethische  Berechtigung  besitzen
dagegen  alle  unpersönlichen  Vereinigungen,  wie  sie
die  Neuzeit  hervorgebracht  hat,  also  die  Aktiengesellschaften, ­
  G.  m.  b.  H.,  Trusts  usw.  Sie  sind  keine
Organisationen,  sondern  einfach  Summierungen  von
Einzelvermögen;  eine  Fabrik  ist  eine  Organisation  mit
            
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