Full text: Anfangsgründe der Volkswirtschaftslehre

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Pacht und Leihen auf Zins. 
Kapital. Wird es ein Zwanzigstel sein, was 5"/° ausmacht, 
oder ein fünfundzwanzigstel, was 4°/» macht, oder ein drei- 
unddreißigstel, was 3% bedeutet? Wie soll man das wissen? 
Zugegeben, daß das Geld auf produktive Art verwendet 
worden ist, so ist es doch weit entfernt, vielleicht am Ende der 
Welt, und vielleicht auch indem es ununterbrochen die Ver 
wendung wechselte. Also was bestimmt diesen Zinfuß? Ein 
zig das Gesetz von Angebot und Nachfrage, das heißt, der Zins 
wird zügellos steigen können in allen Fällen, wo das Geld 
selten sein und die Geldsucher zahlreich sein werden — und 
dies ist mehr oder weniger in allen Ländern der Fall. 
Unter diesen Verhältnissen kann man den Zinsfuß phan 
tastische Verhältnisse annehmen sehn. Im Altertum, in Rom 
z. B. wo das Geld selten war, war es üblich, 1% Zinsen vom 
Kapital monatlich zu nehmen, was 12°/° aufs Jahr ausmacht. 
Ebenso ist es heute in Algier mit dem Ausleihen an die Ein 
geborenen, und im allgemeinen in den neugcbildeten Ländern; 
in Polen, auf dem Balkan hat man tatsächlich für kurzfristige 
Anleihen 1 °/° täglich zahlen sehn, was 365 °/° am Ende des 
Jahres ausmacht. 
So hat das Geld jenen entehrenden Namen „Wucher" 
angenommen. Man bemerke, daß das Wort „Wucher" 
(usure) in seiner ursprünglichen Bedeutung nichts Herab 
setzendes hatte, es kommt her vom lateinischen usuru, was 
ursprünglich nur den Nutzen aus einer Sache bedeutet. Der 
Bcdeutungswechsel in diesem Wort, seine etymologische Ent 
wicklung, zeigt uns klar, welches auch die Entwicklung des 
Leihens selbst, des Benutzens zum Zwecke der Ausbeutung, 
gewesen ist. Deswegen mußte der Gesetzgeber sich einmengen, 
um den Wucher zurückzudrängen, indem er einen Höchstsatz 
für den Zinsfuß festlegte, wie wir während des Krieges einen 
Höchstpreis für Lebensmittel erlebt haben. Aber dieser ge 
setzliche Zinsfuß beruhte keineswegs auf einer wissenschaft 
lichen Unterlage. 
3. Der am meisten charakteristische Unterschied ist der, 
daß beim Pacht- oder Mietsvertrag das Gut in den Händen 
des Pächters oder Mieters geblieben ist. Wenn also der Ver 
trag abläuft, so ist das schlimmste, was dem Pächter oder 
Mieter zustoßen kann, daß er hinausgesetzt wird, aber es ist 
klar, daß er keine Schwierigkeiten haben wird, das Land oder 
Haus zurückzugeben. Es steht da, unversehrt; der Eigen 
tümer nimmt es wieder, und das ist alles. Wenn es sich aber 
um geliehenes Geld handelt, so ist das ganz etwas anderes.
	        
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