Object: Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

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DEUTSCHLAND. - Militärwesen. 
gerechnet werden, und alle Nichtcombattanten sind über die festgesetzte 
Zahl zu stellen. Zu diesen Nichtcombattanten gehören : die Armeefuhr 
wesensoldaten (nicht zu verwechseln mit dem Artilleriefuhrwesen), die 
Verpflegungsmannschaft sammt Bäckerei, die Sanitätscorps etc. — Von 
dem Contingente hat % (früher %) aus Reiterei zu bestehen. Auf je 
1000 M. des Hauptcontingents sind an Feldartillerie mindestens 2% 
Geschütze zu liefern (früher blos 2) ; ein Fünftel der Artillerie soll rei 
tende sein. — Ausser den Feldgeschützen soll ein Belagerungspark vor 
handen sein, bestehend aus 100 schweren Kanonen, 30 Belagerungs 
haubitzen und 70 Mörsern. Die Mannschaft hiefür ist über die Con- 
tingentszahl zu stellen; ebenso jene für Feldartillerie, sofern dieselbe, 
Stäbe eingerechnet, 30 Mann auf jedes Geschütz übersteigt. — Jedes 
Armeecosps muss einen Brückentrain und eine Birago’sche Brücken 
equipage besitzen. — Von der Gesammtmannschaft hat Vioo aus Pionie 
ren, Jägern oder Scharfschützen zu bestehen. Das Minimum der Char 
gen soll sein: 
1 Officier auf 45—50 Streitbare bei der Infanterie, 
1 
1 Unterofficier - 
1 
1 Spielmann 
30—35 - - den andern Waffengattungen, 
12—15 - - der Infanterie, 
10—12 - - den übrigen Waft'engattungen, 
45—60 - - der Infant., Pionieren u. Genietruppen, 
' - - 40—50 - - den übrigen Waffen. 
Der Präsenzstand im Frieden ist für das Haupteontingent : 
1 ) Ofßciere ; % aller W^aflengattungen ; 
2) Infanterie: % der Unterofficiere und Spielleute, % der Gemeinen; 
3) Reiterei ; % bis % der Mannschaft und Pferde ; % bei Landwehrreiterei ; 
‘/a wo Beurlaubung mit Pferden und Sold besteht (Hannover); 
4) Fiissartillerie: % der Unterofficiere und Spielleute, % der Gemeinen ; 
5) Reitende Artillerie: wie sub 3, Reiterei; 
6) Festungsartillerie : % Unterofficiere und Spielleute, */„ Gemeine ; 
7) Pioniere H. (ienie: % - */, - u. Reitpferde. 
Recruten dürfen in der zur Ausbildung angenommenen Zeit (selbst 
bei der Infanterie 0 Monate) in den Präsenzstand nicht eingerechnet 
werden. — % der Bespannung sämmtlicher Geschütze ist stets bereit zu 
halten. — Durch einen Bundesbeschluss vom 15. Nov. 1&55 ist die 
Dienstverpflichtung für jeden in die Bundescontingente einzurechnenden 
Mann auf mindestens 0 Jahre bestimmt ; die Präsenz aber ; 
bei der Infanterie . . . 
- - Reiterei .... 
- Fussartillerie . . 
- - reitenden Artillerie 
- den Genietruppen . . 
2'/*, wenigstens 2 Jahre 
3%, - 3 - 
: : : 
2'., - 2 - 
und zwar sollen diese Bestimmungen nicht durchschnittlich, sondern für 
jeden einzelnen Mann einzuhalten sein. — Nachfolgend eine Gegen 
überstellung des ursprünglichen Hauptcontingents und des Gesammt- 
contingents nach dem Bundesbeschluss vom 27. Apr. 1801, dann des 
jetzigen wirklichen Formationsbestandes (unbeschadet Beurlaubungen etc.).
	        
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